Altenkrempe/Ostholstein Mopedauto abgebrannt

Samstagabend (03.05.2025) brannte in Stolpe/Altenkrempe ein Mopedauto komplett ab.
Lübeck (ots) - Die beiden Insassen konnten sich noch rechtzeitig aus dem Fahrzeug retten und blieben unverletzt. Die Reste das Gefährts wurden mit einem Radlader von der Straße abtransportiert.
Am 03.05.2025 gegen 22 Uhr waren zwei Jugendliche aus Ostholstein mit einem Mopedauto in Stolpe in der Gemeinde Altenkrempe unterwegs. Plötzlich hätten sie erst einen Knall gehört und dann bereits Flammen unter dem Beifahrersitz gesehen, wo die Batterie untergebracht sei. Der 17-jährige Fahrer und der 14-jährige Beifahrer hätten das Fahrzeug fluchtartig verlassen. Schon eine halbe Minute später brannte das Fahrzeug in voller Ausdehnung.
Kunststoffteile des Fahrzeuges verschmolzen mit der Fahrbahn, lediglich die metallischen Bauteile waren noch erkennbar. Die Reste des Fahrzeugs kratzte ein Radlader von der Straße.
Die beiden Jugendliche blieben unverletzt. Es wird von einem technischen Defekt ausgegangen. Die Schadenshöhe liegt noch nicht fest.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen ein Mopedauto fahren, wenn sie im Besitz der Führerscheinklasse AM, dem "Rollerführerschein" sind. Mopedautos oder auch Microcars sind auf 45km/h beschränkt.
Am 03.05.2025 gegen 22 Uhr waren zwei Jugendliche aus Ostholstein mit einem Mopedauto in Stolpe in der Gemeinde Altenkrempe unterwegs. Plötzlich hätten sie erst einen Knall gehört und dann bereits Flammen unter dem Beifahrersitz gesehen, wo die Batterie untergebracht sei. Der 17-jährige Fahrer und der 14-jährige Beifahrer hätten das Fahrzeug fluchtartig verlassen. Schon eine halbe Minute später brannte das Fahrzeug in voller Ausdehnung.
Kunststoffteile des Fahrzeuges verschmolzen mit der Fahrbahn, lediglich die metallischen Bauteile waren noch erkennbar. Die Reste des Fahrzeugs kratzte ein Radlader von der Straße.
Die beiden Jugendliche blieben unverletzt. Es wird von einem technischen Defekt ausgegangen. Die Schadenshöhe liegt noch nicht fest.
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen ein Mopedauto fahren, wenn sie im Besitz der Führerscheinklasse AM, dem "Rollerführerschein" sind. Mopedautos oder auch Microcars sind auf 45km/h beschränkt.
Quelle: Schleswig-Holstein