Fahrt mit einem Kleinkraftrad blieb nicht folgenlos

Rasendes Kleinkraftrad auf B 5 von Polizei gestoppt
Am Dienstag, dem 8. April 2025, meldete ein Anwohner den Beamten in Lauenburg ein viel zu schnell fahrendes Kleinkraftrad, welches auf der B 5 in Richtung Geesthacht unterwegs war. Gegen 20:20 Uhr entdeckte eine Streifenwagenbesatzung das Fahrzeug mit zwei Personen am Ortseingang von Grünhof und verfolgte es, um eine Kontrolle durchzuführen.
Anfangs reagierte der Fahrer auf die Haltesignale und verringerte seine Geschwindigkeit. Doch plötzlich bog er zügig nach links in die Grünhofer Straße ab und beschleunigte, offenbar mit dem Ziel, einer Polizeikontrolle zu entkommen. Während der Flucht missachtete der Fahrer mehrfach Verkehrsregeln, indem er mit stark erhöhter Geschwindigkeit zuerst in die Grünhofer Straße und dann nach rechts in die Straße Steinberg abbog und in Richtung B 5 weiterfuhr.
Den Beamten gelang es, das Kleinkraftrad einzuholen und zu überholen. Durch ein präzises Fahrmanöver zwangen sie den Fahrer schließlich zum Anhalten. Beide Insassen wurden vorläufig festgenommen. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Personen um einen 26-Jährigen aus Geesthacht und einen 24-Jährigen aus Lüneburg handelte.
Bei einer Überprüfung des 24-Jährigen wurde festgestellt, dass er wegen eines bestehenden Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war. Er wurde ins Polizeigewahrsam gebracht und später dem Amtsgericht Schwarzenbek vorgeführt.
Bei dem 26-Jährigen bemerkten die Beamten Atemalkoholgeruch, und ein freiwilliger Alkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 0,62 Promille. Zudem deuteten weitere Anzeichen auf vorangegangenen Drogenkonsum hin. Deshalb wurde dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.
Ermittlungen ergaben, dass der Geesthachter keine gültige Fahrerlaubnis besaß, da ihm diese wegen mangelnder Eignung zuvor entzogen worden war. Außerdem war das von ihm geführte Kleinkraftrad nicht versichert. Da der Geesthachter keinerlei Einsicht zeigte und auch den weiteren Gebrauch des Kleinkraftrades nicht ausschloss, wurde das Fahrzeug beschlagnahmt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste der Geesthachter zu Fuß seinen Weg fortsetzen. Der Fahrer muss sich nun wegen des Verdachts der Gefährdung im Straßenverkehr, des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, der fehlenden Haftpflichtversicherung und des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten.