Pinneberg / Hamburg - Polizei und Staatsanwaltschaft decken Betrug durch gefälschte Rechnungen auf - Beweismittel bei Wohnungsdurchsuchung sichergestellt

Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Itzehoe und der Polizeidirektion Bad Segeberg: Bereits am Freitag (09.05.2025) durchsuchten Ermittlerinnen und Ermittler der Kriminalinspektion Pinneberg -dortiges Sachgebiet 3- mit Unterstützung von Kriminalbeamtinnen und -beamten der Polizei Hamburg eine Wohnung im Hamburger Stadtteil Schnelsen.
Pinneberg (ots) - Dort stellten sie zwei Personen fest, die im Verdacht stehen, Firmen im Großraum Pinneberg durch verfälschte Rechnungen betrogen zu haben. Die Polizei konnte Beweismittel sicherstellen.
Seit Ende des vergangenen Jahres erstatteten unabhängig voneinander mehrere Firmen aus dem Raum Pinneberg Strafanzeige bei der Polizei, da die Betriebe und Teile ihrer Kunden Opfer eines Betruges geworden sind. Auf dem Postweg versandte Rechnungen wurden unrechtmäßig geöffnet und die als Zahlungsempfänger angegebene IBAN verfälscht. Auch wenn viele Kunden den Betrug rechtzeitig bemerkten, muss nach bisherigen Erkenntnissen von einem gesamten Vermögensschaden im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Eurobereich ausgegangen werden.
Im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen verdichteten sich Hinweise auf zwei Personen, die im Auftrag eines nachgeordneten Subunternehmens an Teilen des Briefversands im Raum Pinneberg beteiligt waren.
Nach Anregung der Staatsanwaltschaft Itzehoe erließ das Amtsgericht Itzehoe einen Durchsuchungsbeschluss für die gemeinsame Wohnanschrift der 54- und 26-jährigen Tatverdächtigen in Hamburg Schnelsen. Auch zwei Transportfahrzeuge wurden vor der Anschrift durchsucht.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten von der Polizei umfangreiche Beweismittel, darunter diverse Briefsendungen, sichergestellt werden. Nach Durchführung der ersten polizeilichen Maßnahmen bei der Polizeidienststelle in Pinneberg wurden die Beschuldigten wieder in die Freiheit entlassen.
Die umfangreichen Ermittlungen werden fortgeführt und dauern weiterhin an, weshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Polizei keine weiteren Informationen, insbesondere zu den betroffenen Firmen und Geschädigten sowie zu den genauen Örtlichkeiten, genannt werden. Bitte sehen Sie in diesem Zusammenhang von Anfragen ab.
Die beiden Beschuldigten werden sich im Strafverfahren mit dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges verantworten müssen.
Um weitere Betrugstaten zu vermeiden, rät die Polizei vor dem Überweisen von Geld zu einer sorgfältigen Inaugenscheinnahme und inhaltlichen Prüfung versandter Rechnungen. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zum Rechnungssteller auf und überprüfen Sie gemeinsam die versandte Rechnung.
Bei festgestellt falschen Rechnungen erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei.
Seit Ende des vergangenen Jahres erstatteten unabhängig voneinander mehrere Firmen aus dem Raum Pinneberg Strafanzeige bei der Polizei, da die Betriebe und Teile ihrer Kunden Opfer eines Betruges geworden sind. Auf dem Postweg versandte Rechnungen wurden unrechtmäßig geöffnet und die als Zahlungsempfänger angegebene IBAN verfälscht. Auch wenn viele Kunden den Betrug rechtzeitig bemerkten, muss nach bisherigen Erkenntnissen von einem gesamten Vermögensschaden im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Eurobereich ausgegangen werden.
Im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen verdichteten sich Hinweise auf zwei Personen, die im Auftrag eines nachgeordneten Subunternehmens an Teilen des Briefversands im Raum Pinneberg beteiligt waren.
Nach Anregung der Staatsanwaltschaft Itzehoe erließ das Amtsgericht Itzehoe einen Durchsuchungsbeschluss für die gemeinsame Wohnanschrift der 54- und 26-jährigen Tatverdächtigen in Hamburg Schnelsen. Auch zwei Transportfahrzeuge wurden vor der Anschrift durchsucht.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten von der Polizei umfangreiche Beweismittel, darunter diverse Briefsendungen, sichergestellt werden. Nach Durchführung der ersten polizeilichen Maßnahmen bei der Polizeidienststelle in Pinneberg wurden die Beschuldigten wieder in die Freiheit entlassen.
Die umfangreichen Ermittlungen werden fortgeführt und dauern weiterhin an, weshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Polizei keine weiteren Informationen, insbesondere zu den betroffenen Firmen und Geschädigten sowie zu den genauen Örtlichkeiten, genannt werden. Bitte sehen Sie in diesem Zusammenhang von Anfragen ab.
Die beiden Beschuldigten werden sich im Strafverfahren mit dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges verantworten müssen.
Um weitere Betrugstaten zu vermeiden, rät die Polizei vor dem Überweisen von Geld zu einer sorgfältigen Inaugenscheinnahme und inhaltlichen Prüfung versandter Rechnungen. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt zum Rechnungssteller auf und überprüfen Sie gemeinsam die versandte Rechnung.
Bei festgestellt falschen Rechnungen erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei.
Quelle: Schleswig-Holstein