Pinneberg/ L 106 - Grünpfeil-Verstöße im Stadtgebiet

Verkehrskontrolle in Pinneberg: Schwerpunkt Grünpfeil-Regelung
Am Donnerstagmorgen führten sieben Polizeibeamte in Pinneberg eine Verkehrskontrolle durch, die zwischen 09:00 Uhr und 10:15 Uhr stattfand. Ziel der Kontrolle war die Überprüfung der Grünpfeil-Regelung bei roten Ampellichtern, insbesondere für Fahrzeugführer auf der Hochstraße (L106) in Richtung Friedrich-Ebert-Straße, die in die Elmshorner Straße abbiegen möchten.
Die Polizei erinnerte daran, dass bei einer Lichtzeichenanlage mit einem Grünpfeil das vollständige Anhalten notwendig ist. Ein Grünpfeil berechtigt zwar dazu, bei rotem Licht rechts abzubiegen, jedoch nur, nachdem das Fahrzeug zum Stillstand gebracht wurde und der Fahrer sich sicher sein kann, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Die Polizeidirektion Bad Segeberg betont folgende Punkte zur Nutzung des Grünpfeils:
- Rechtsabbiegen bei roter Ampel ist nur erlaubt, wenn ein Grünpfeilschild vorhanden ist.
- Es besteht keine Pflicht, bei der Grünpfeilregelung abzubiegen.
- Der Abbiegevorgang darf ausschließlich aus dem rechten Fahrstreifen erfolgen, wenn mehrere vorhanden sind.
- Vor dem Abbiegen muss an Fußgängerfurten, Radwegen oder der Sichtlinie zum Querverkehr angehalten werden.
- Andere Verkehrsteilnehmer dürfen in keiner Weise behindert werden, besondere Rücksicht ist auf Fußgänger und Radfahrer zu nehmen.
Im Verlauf der Kontrolle wurden 15 Verstöße gegen die Grünpfeilregelung festgestellt, wofür je 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Ein weiteres Bußgeldverfahren wurde wegen der Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt aufgenommen. Hier beginnt die Sanktion bei 100 Euro. Sollte durch das Telefonieren eine Gefährdung entstehen, drohen einmonatiger Führerscheinentzug und 150 Euro Geldbuße. Bei einem Unfall mit Sachbeschädigung steigt die Geldstrafe auf 200 Euro, ebenfalls verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot. Diese Regelungen gelten sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer, wobei letztere mit 55 Euro Bußgeld rechnen müssen.