Pinneberg - Seniorin nach körperlicher Auseinandersetzung mit schweren Verletzungen im Krankenhaus - Polizei nimmt Sohn des Opfers vorläufig fest

Am Montagabend (30.06.2025) ist es in einem Einfamilienhaus im Wohngebiet Pinneberg-Waldenau zu einer Gewalttat zwischen Mutter und Sohn gekommen, bei der die Frau schwere Verletzungen erlitt und in ein Krankenhaus verbracht werden musste.
Pinneberg (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen kam es gegen 21:50 Uhr auf der Terrasse eines Einfamilienhauses zu einem Streit zwischen einer 76-jährigen Seniorin und ihrem 40-jährigen Sohn, ein deutscher Staatsbürger. Der Streit entwickelte sich zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der der Sohn auf seine Mutter einschlug und eintrat.
Das Opfer erlitt u. a. schwere Kopfverletzungen und musste umgehend durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus verbracht und dort operativ behandelt werden. Eine Lebensgefahr bestand nach Angaben der behandelnden Ärzte nicht.
Der Beschuldigte konnte im unmittelbaren Nahbereich zum Tatort durch Polizeikräfte angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Nach Entscheidung der Staatsanwalt Itzehoe wurde der in Hamburg wohnhafte Mann am Folgetag in die Freiheit entlassen.
Die Kriminalpolizei Pinneberg führt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Itzehoe die intensiv angelaufenen Ermittlungen. Nach bisherigen Erkenntnissen wird die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft.
Das Opfer erlitt u. a. schwere Kopfverletzungen und musste umgehend durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus verbracht und dort operativ behandelt werden. Eine Lebensgefahr bestand nach Angaben der behandelnden Ärzte nicht.
Der Beschuldigte konnte im unmittelbaren Nahbereich zum Tatort durch Polizeikräfte angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Nach Entscheidung der Staatsanwalt Itzehoe wurde der in Hamburg wohnhafte Mann am Folgetag in die Freiheit entlassen.
Die Kriminalpolizei Pinneberg führt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Itzehoe die intensiv angelaufenen Ermittlungen. Nach bisherigen Erkenntnissen wird die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft.
Quelle: Schleswig-Holstein