Landes-Ergebnis der Speedweek: gezielte Kontrollen bringen zahlreiche Verstöße

Kiel (ots) - Ergebnisse einer umfangreichen Verkehrskontrollwoche
Eine umfangreiche Kontrollwoche der Polizei hat trotz intensiver medialer Vorankündigung dazu geführt, dass über 20.500 Verkehrsteilnehmende aufgrund zu schnellen Fahrens ertappt wurden. Etwa 18.500 dieser Verstöße wurden durch automatische Blitzgeräte dokumentiert, während mehr als 2000 Fahrerinnen und Fahrer direkt von der Polizei gestoppt und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen wurden.
Die erhöhte Anzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Vergleich zu früheren Jahren (2025: 18.631, 2024: 10.989) ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass in diesem Jahr durchgehend ein Blitzeranhänger an der Autobahn 21 im Bereich der Baustelle bei Nettelsee platziert war. Baustellen auf Autobahnen sind häufig unfallgefährdet, insbesondere durch zu schnelles Fahren.
Besonders bemerkenswert sind die Ergebnisse in Bezug auf andere Verstöße, die während der Kontrollwoche festgestellt wurden, was die Bedeutung der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit unterstreicht. Diese gezielten Maßnahmen verhindern, dass unsichere Fahrzeuge oder durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Fahrer erst ins Visier geraten, wenn bereits ein Unfall geschehen ist und dadurch Menschenleben gefährdet wurden.
Auffälligkeiten der Kontrollwoche
- 13 Ordnungswidrigkeiten aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss während des Führens eines Fahrzeugs (§ 24a StVG).
- 8 Straftaten gemäß § 316 StGB wegen Fahrens unter der Beeinträchtigung von Alkohol oder Drogen.
- 6 Straftaten nach §315c StGB, da Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen andere durch riskantes Verhalten gefährdeten.
- 7 Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
- 23 Autos ohne oder mit unzureichender Haftpflichtversicherung.
- 52 Verstöße gegen die Anschnallpflicht.
- 73 Handybenutzungen ohne Freisprecheinrichtung.
- 23 Überschreitungen der Frist für die Hauptuntersuchung.
- 5 Fälle, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten (z.B. unzulässiger Fahrzeugumbau oder unsicherer Fahrzeugzustand).
Darüber hinaus wurden zahlreiche weitere geringfügige Ordnungswidrigkeiten festgestellt, wie das Fehlen von Verbandkästen, abgefahrene Reifen, Lichtmängel oder das Nichtmitführen des Führerscheins.