Die Saison beginnt - kann ich so losfahren?

© Beispielbild Überladung Boot
Beispielbild Überladung Boot
Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen - die Reisezeit beginnt.
Thüringer Autobahnen (ots) - Ob Wohnmobil, Wohnanhänger oder Boot - die geliebten Reisebegleiter finden ihren Weg aus der Garage auf die Straße.
Doch neben dem Urlaubsgepäck und der entsprechenden Sicherung der Ladung im Wohnmobil oder Anhänger vergessen viele Reisende das Wesentliche: Darf ich mit dem Fahrzeug oder Fahrzeuggespann überhaupt losfahren?
Nicht selten werden bei den oben aufgeführten Fahrzeugen und Anhängern die zulässige Gesamtmasse oder die Anhängelast enorm überschritten.
Seit Beginn der letzten Woche fällt den Kontrollkräften der Autobahnpolizei Thüringen vermehrt der Transport von Sportbooten oder Yachten durch Privatpersonen auf. Nahezu alle beförderten Boote sind schwerer, als es ihr Besitzer in Erinnerung hatte. Die Größten von ihnen, welche ohne Ausnahmegenehmigung von Privatpersonen befördert werden dürfen, bringen inklusive Anhänger ein Gewicht von vier Tonnen oder mehr auf die Waage.
So weit, so gut - doch selbst ein SUV des Luxussegmentes hat nur eine Anhängelast von maximal 3.500 Kg. Zudem ist das zulässige Gesamtgewicht für an Pkw oder Kleintransportern anzuhängende Anhänger auf maximal 3.500 Kg beschränkt. Somit überschreiten die Kombinationen nicht nur die Anhängelast der Zugfahrzeuge zum Teil erheblich, sondern auch das zGG der Anhänger.
Dies gilt ähnlich für Wohnmobile und Anhänger. Wer sich mit dem Beladen seines Wohnanhängers sicher sein will, sollte dessen Leergewicht kennen. So lässt sich eindeutig bestimmen, wie viel zugeladen werden darf.
Auch der gefüllte Wassertank oder Gasflaschen sind in das Gesamtgewicht einzuberechnen.
Beim Beladen gilt dann: das Schwere nach unten und zwischen den Achsen positionieren. Leichte Gegenstände nach oben bzw. in den Oberschränken verstauen und alles, was verrutschen könnte, gut sichern. Materialien, welche man zum Aufbauen am Campingplatz benötigt, der Verbandskasten sowie das Warndreieck sollten dabei griffbereit sein.
Wem das Überprüfen des Gewichtes seines Fahrzeuggespanns nun zu viel erscheint, der sollte bedenken, dass eine Überschreitung des zGG eine Untersagung der Weiterfahrt und ein Bußgeld zur Folge haben kann. Die Urlaubsreise endet dann auf der Autobahn. Ein eher unschöner Gedanke.
Bevor es also losgeht, sollte man einen Blick in die Zulassungsbescheinigung seines Fahrzeuges oder Anhänger werfen und das Leergewicht sowie das zulässige Gesamtgewicht überprüfen. Wer sich richtig sicher sein will, fährt vor dem Beladen auf eine Waage. So steht dem Urlaub oder einer Bootstour nichts mehr im Wege.
Wir wünschen allen Reisenden eine stau- und unfallfreie Fahrt.
Doch neben dem Urlaubsgepäck und der entsprechenden Sicherung der Ladung im Wohnmobil oder Anhänger vergessen viele Reisende das Wesentliche: Darf ich mit dem Fahrzeug oder Fahrzeuggespann überhaupt losfahren?
Nicht selten werden bei den oben aufgeführten Fahrzeugen und Anhängern die zulässige Gesamtmasse oder die Anhängelast enorm überschritten.
Seit Beginn der letzten Woche fällt den Kontrollkräften der Autobahnpolizei Thüringen vermehrt der Transport von Sportbooten oder Yachten durch Privatpersonen auf. Nahezu alle beförderten Boote sind schwerer, als es ihr Besitzer in Erinnerung hatte. Die Größten von ihnen, welche ohne Ausnahmegenehmigung von Privatpersonen befördert werden dürfen, bringen inklusive Anhänger ein Gewicht von vier Tonnen oder mehr auf die Waage.
So weit, so gut - doch selbst ein SUV des Luxussegmentes hat nur eine Anhängelast von maximal 3.500 Kg. Zudem ist das zulässige Gesamtgewicht für an Pkw oder Kleintransportern anzuhängende Anhänger auf maximal 3.500 Kg beschränkt. Somit überschreiten die Kombinationen nicht nur die Anhängelast der Zugfahrzeuge zum Teil erheblich, sondern auch das zGG der Anhänger.
Dies gilt ähnlich für Wohnmobile und Anhänger. Wer sich mit dem Beladen seines Wohnanhängers sicher sein will, sollte dessen Leergewicht kennen. So lässt sich eindeutig bestimmen, wie viel zugeladen werden darf.
Auch der gefüllte Wassertank oder Gasflaschen sind in das Gesamtgewicht einzuberechnen.
Beim Beladen gilt dann: das Schwere nach unten und zwischen den Achsen positionieren. Leichte Gegenstände nach oben bzw. in den Oberschränken verstauen und alles, was verrutschen könnte, gut sichern. Materialien, welche man zum Aufbauen am Campingplatz benötigt, der Verbandskasten sowie das Warndreieck sollten dabei griffbereit sein.
Wem das Überprüfen des Gewichtes seines Fahrzeuggespanns nun zu viel erscheint, der sollte bedenken, dass eine Überschreitung des zGG eine Untersagung der Weiterfahrt und ein Bußgeld zur Folge haben kann. Die Urlaubsreise endet dann auf der Autobahn. Ein eher unschöner Gedanke.
Bevor es also losgeht, sollte man einen Blick in die Zulassungsbescheinigung seines Fahrzeuges oder Anhänger werfen und das Leergewicht sowie das zulässige Gesamtgewicht überprüfen. Wer sich richtig sicher sein will, fährt vor dem Beladen auf eine Waage. So steht dem Urlaub oder einer Bootstour nichts mehr im Wege.
Wir wünschen allen Reisenden eine stau- und unfallfreie Fahrt.
Quelle: Thüringen