Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls / 114 Zöllnerinnen und Zöllner in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz

Erfurt – Zollkontrolle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Das Hauptzollamt Erfurt hat kürzlich eine umfangreiche Kontrolle durchgeführt, bei der 114 Zollbeamte in Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz waren. Ziel der Aktion war, die Arbeitsverhältnisse von insgesamt 407 Beschäftigten aus verschiedenen Branchen wie Gastronomie, Kosmetik, Friseur und Einzelhandel zu überprüfen. Dabei arbeiteten in Thüringen 72 Zöllner und befragten 309 Personen, während in Südwestsachsen 42 Zöllner aktiv waren und 98 Menschen befragten.
Der Zoll führte diese Kontrollen im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes durch, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten korrekt zur Sozialversicherung anmelden. Zudem wurde überprüft, ob Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen werden, ob ausländische Arbeitskräfte die nötigen Genehmigungen für ihre Beschäftigung besitzen und ob Mindestlöhne eingehalten werden oder ausbeuterische Bedingungen bestehen.
Im Verlauf der Überprüfung entdeckten die Zollbeamten in 54 Fällen potenzielle Fehlverhalten, die einer weiteren Untersuchung bedürfen. Hierbei wurden Verstöße gegen Mindestlohnvereinbarungen (27 Fälle), das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (7 Fälle), illegale Beschäftigung von Ausländern (14 Fälle) sowie unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen (4 Fälle) festgestellt. Zwei weitere Fälle betrafen Meldeverstöße zur Sozialversicherung.
Vor Ort wurden bereits zehn Strafverfahren und sieben Bußgeldverfahren wegen Verdachts auf ausländerrechtliche Verstöße eingeleitet. Die Aktion wird durch intensive Prüfungen der Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber fortgesetzt, wobei die erfassten Informationen der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Arbeitgeber verglichen werden. Der Zoll kooperiert hierbei eng mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
Zusätzlich wurde informiert, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde festgelegt ist. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, und Abmachungen, die diesen Anspruch unterschreiten, sind ungültig und werden geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gelten in bestimmten Branchen, wie Pflege, Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk, eigene Mindestlohnregelungen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt solche umfassenden Prüfungen regelmäßig im gesamten Bundesgebiet und auch regional durch. Dies ist ein wirksames Mittel, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nachhaltig zu senken.