Körperliche Auseinandersetzung im Park der Jugend

Aufgrund der Mitteilung über eine körperliche Auseinandersetzung kamen mehrere Streifen der Geraer Polizei am 02.05.2025, gegen 16:30 Uhr, im Park der Jugend zum Einsatz.
Gera (ots) - Im Zuge der ersten Ermittlungen am Einsatzort konnte eruiert werden, dass ein 19-jähriger Heranwachsender, tunesischer Herkunft, einen 24-jährigen Mann, afghanischer Herkunft, mutmaßlich mit einem Messer verletzte. Der 19-Jährige wurde zunächst durch die Einsatzkräfte vorläufig festgenommen.
Mit Beendigung der umfangreichen strafprozessualen Maßnahmen, wurde der 19-jährige Beschuldigte auf Weisung der zuständigen Staatsanwaltschaft entlassen.
Resultierend aus den weitergeführten Ermittlungen am Einsatzort, wobei auch Beamte der Kriminalpolizei hinzugezogen wurden, konnte eruiert werden, dass ein weiterer 24-jähriger Mann, tunesischer Herkunft, ebenfalls auf den Geschädigten, jedoch mittels körperlicher Gewalt, einwirkte. Der Mann konnte wenig später im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen gestellt werden.
Hinzugerufene Einsatzkräfte des Rettungsdienstes versorgten den leicht verletzten 24-jährigen Geschädigten und überstellten ihn in ein Krankenhaus zur weiteren Behandlung.
Die beiden Tatverdächtigen müssen sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung strafrechtlich verantworten.
Mit Beendigung der umfangreichen strafprozessualen Maßnahmen, wurde der 19-jährige Beschuldigte auf Weisung der zuständigen Staatsanwaltschaft entlassen.
Resultierend aus den weitergeführten Ermittlungen am Einsatzort, wobei auch Beamte der Kriminalpolizei hinzugezogen wurden, konnte eruiert werden, dass ein weiterer 24-jähriger Mann, tunesischer Herkunft, ebenfalls auf den Geschädigten, jedoch mittels körperlicher Gewalt, einwirkte. Der Mann konnte wenig später im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen gestellt werden.
Hinzugerufene Einsatzkräfte des Rettungsdienstes versorgten den leicht verletzten 24-jährigen Geschädigten und überstellten ihn in ein Krankenhaus zur weiteren Behandlung.
Die beiden Tatverdächtigen müssen sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung strafrechtlich verantworten.
Quelle: Thüringen