Aufhebung Vermisstenfahdnung - Korrektur

Die Vermisste aus Arnstadt (Pressemeldung vom 22.05.2025) konnte wohlbehalten angetroffen werden.
Ilm-Kreis (ots) - Eine strafrechtliche Relevanz zu ihrer
Abgängigkeit bestand nicht.
Die rechtlichen Vorraussetzungen zur weiteren Veröffentlichung der perosnenbezogenen Daten liegen somit nicht mehr vor. (ah)
Abgängigkeit bestand nicht.
Die rechtlichen Vorraussetzungen zur weiteren Veröffentlichung der perosnenbezogenen Daten liegen somit nicht mehr vor. (ah)
Quelle: Thüringen