Neue Versicherungskennzeichen ab 01. März 2025 - Hinweis der Polizei

Das laufende Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen neigt sich dem Ende.
Neue Versicherungskennzeichen ab März 2025 erforderlich
Ab dem 1. März 2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die für bestimmte Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, E-Scooter und E-Bikes mit Tretunterstützung bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h relevant ist. An diesen Fahrzeugen müssen dann neue Versicherungskennzeichen angebracht werden.
Diese neuen Kennzeichen sind an ihrer grünen Farbe erkennbar, während die aktuell verwendeten blauen Kennzeichen ab diesem Datum nicht mehr gültig sind. Versicherungskennzeichen können bei Versicherungsanbietern für Kraftfahrzeuge erworben werden.
Wird ein Fahrzeug nach dem Stichtag weiterhin mit alten, ungültigen Kennzeichen betrieben, verstößt dies gegen das Pflichtversicherungsgesetz und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich.
Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)