Nicht zulässiges Schleppen zweier Skodas

Dass sich zwei Skodas gegenseitig helfen ist grundsätzlich gestattet, dennoch sollte dieses gesetzeskonform sein.
Fahrzeugabschleppen in Sondershausen gestoppt
Sondershausen (ots) - Um ein Fahrzeug durch Abschleppen sicher im Straßenverkehr zu bewegen, müssen sowohl das schleppende als auch das geschleppte Fahrzeug zwingend pflichtversichert sein. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Fahrer des Zugfahrzeugs über eine gültige und angemessene Fahrerlaubnis verfügt.
Diese Voraussetzungen erfüllten die Beteiligten eines Schleppgespanns, das am Sonntagnachmittag von den Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser in der Ulrich-von-Hutten-Straße kontrolliert wurde, nicht. Daher sahen sich die Beamten gezwungen, das Vorhaben zu stoppen und entsprechende Ermittlungen einzuleiten.
Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)