Ohne Not eine Straftat begangen ...

Beamte des Nordhäuser Inspektionsdienst entschlossen sich am 16.05.2025 kurz vor 11 Uhr in Bielen / Nordhäuser Straße zur Kontrolle eines Kleintransporters.
Nordhausen OT Bielen (ots) - Hierbei wurde festgestellt, dass der 27-jährige Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis inne hat. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann dennoch die Fahrt fortsetzen - und zwar als Beifahrer eines Kollegen. Dieser war Inhaber einer Fahrerlaubnis und bis zur Kontrolle noch als Beifahrer des nunmehr Beschuldigten unterwegs gewesen. Warum die Rollen nicht schon vor Fahrtantritt so verteilt wurden, dass man sich das Begehen einer Straftat hätte sparen können, erläuterten die Herrschaften nicht.
Quelle: Thüringen