Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (§ 316 StGB)

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 06.07.2025, gegen 00:25 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte einen 41-jährigen Fahrradfahrer im Ortsteil Schmiedefeld.
Suhl OT Schmiedefeld (ots) - Im Rahmen der Kontrolle ergab ein Atemalkoholtest einen Wert von 2,1 Promille.
Gegen den 41-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass bereits ab einem Wert von 1,6 Promille beim Führen eines Fahrrads im Straßenverkehr von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. In solchen Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen sowie mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.
Gegen den 41-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass bereits ab einem Wert von 1,6 Promille beim Führen eines Fahrrads im Straßenverkehr von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen ist. In solchen Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen sowie mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.
Quelle: Thüringen