Coe ermahnt Leichtathleten zu Ernsthaftigkeit bei Angabe des Aufenthaltsorts

Anti-Doping-Verstöße: Olympia-Aus für 100-m-Weltmeister Coleman
London (SID) - Sebastian Coe hat nach dem erneuten Meldeverstoß von 100-m-Weltmeister Christian Coleman alle Leichtathleten bei der Angabe des eigenen Aufenthaltsorts zu mehr Ernsthaftigkeit aufgefordert. "Kein Athlet sollte die Bedeutung von Meldevorschriften für Dopingkontrollen unterschätzen", sagte der Präsident des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics bei BBC Sport: "Diese Meldepflicht dient dem Schutz der Athleten, sie soll ihren Ruf schützen und sicherstellen, dass wir so schnell und effizient wie möglich auf einen dopingfreien Sport hinarbeiten."
Die Angabe des jeweiligen Aufenthaltsorts sei auch "überhaupt nicht kompliziert", so Coe weiter: "Es ist nur eine Stunde am Tag, das ist kein esoterischer Aufsatz über Seerecht." Sprintweltmeister Coleman war dennoch bei drei Dopingtests nicht am angegebenen Aufenthaltsort anzutreffen gewesen. Daraufhin wurde er Mitte Juni wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vorläufig gesperrt. Coleman droht somit die Olympischen Sommerspiele 2021 in Tokio zu verpassen.
"Es ist nicht wirklich unsere Aufgabe, einen laufenden Fall zu kommentieren, da er in die Zuständigkeit der Athletics Integrity Unit fällt, aber es ist nicht gut für die Leichtathletik", sagte Coe über Coleman, der am 9. Dezember 2019 zum wiederholten Male nicht für eine Dopingkontrolle anzutreffen war.
Der Sprinter hatte bereits vor der Leichtathletik-WM 2019 in Katar innerhalb von zwölf Monaten drei Dopingtests versäumt, entging aufgrund eines Passus im Regelwerk jedoch einer Sperre und holte Gold. Nun wurden ihm die bereits damals zur Last gelegten verpassten Tests vom 16. Januar 2019 und 26. April 2019 sowie der neu hinzukommende Fall im Dezember zum Verhängnis.
Bei drei so genannten "missed tests" droht je nach Schwere eine Sperre zwischen einem und zwei Jahren. Nach den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gilt jede Kombination von drei Meldepflichtversäumnissen - entweder das Verpassen eines Tests oder die nicht fristgerechte Einreichung von Unterlagen - innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten als Dopingverstoß.