FIFA bestreitet Statuten-Verstoß bei Ablösung der Ethikkommission ab

FIFA bestreitet Statuten-Verstoß bei Ablösung der Ethikkommission ab
Manama (SID) - Der Fußball-Weltverband bestreitet, dass es bei der Absetzung der beiden Vorsitzenden der FIFA-Ethikkommission zu einem Verstoß gegen die Statuten gekommen ist. Artikel 27 bestimme zwar, dass die Kandidaten für die Wahlen der Rechtsorgane dem FIFA-Generalsekretariat vier Monate vor dem Kongress, der am Donnerstag in Bahrain stattfindet, vorliegen müssen. Laut FIFA aber nur, um genügend Zeit für die Integritätschecks und Wahlprüfungen zu haben.
Dass die Frist dieses Mal nicht eingehalten wurde, liege daran, dass keine oder nicht genügend Vorschläge aus den Nationalverbänden oder Konföderationen gemacht worden seien. Erst auf Drängen der FIFA-Verwaltung seien Kandidaten nominiert worden.
Der deutsche Richter Hans-Joachim Eckert (München) und der Schweizer Chefermittler Cornel Borbely waren am Dienstag vom FIFA-Council nicht für die Wahl beim Kongress vorgeschlagen worden. Das hatte weltweit massive Kritik ausgelöst - auch Eckert und Borbely kritisierten das Vorgehen der FIFA scharf. Abgestimmt wird am Donnerstag über andere Kandidaten.
Ob eine vermeintliche Verletzung der Statuten aber überhaupt nachträgliche Auswirkungen haben könnte, ist fraglich. Dazu hätte es im Vorfeld der Wahl Diskussionen geben müssen.
"Wahlbeschlüsse des Kongresses, die unter Verstoß gegen diese Statutenvorgabe gefasst werden, sind nichtig, also von Anfang an unheilbar unwirksam, zumindest aber anfechtbar", sagte der Sportverbandsrecht-Experte Rainer Cherkeh dem SID: "Mitgliedsverbände, die im Vorfeld einer Wahl auf den drohenden Statutenverstoß hingewiesen haben, können die Nichtigkeit des Wahlbeschlusses durch das zuständige Zivil- oder Schiedsgericht feststellen lassen."