CAS veröffentlicht Urteils-Begründung im Fall Legkow

CAS veröffentlicht Urteils-Begründung im Fall Legkow
Lausanne (SID) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat am Montag ausführlich begründet, warum er Anfang Februar dem russischen Skilanglauf-Olympiasieger Alexander Legkow seine 2014 in Sotschi errungene Goldmedaille zurückgegeben hat. Auf insgesamt 154 Seiten beschreibt der CAS die vorgelegten Beweise gegen Legkow als nicht ausreichend. Die Anschuldigungen durch Whistleblower hätten ebenso wie die Spuren auf Legkows Dopingprobe eine persönliche Schuld des Läufers nicht nachgewiesen, heißt es.
Der CAS hatte am 2. Februar die vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) im Zuge des Staatsdopingskandals verhängten lebenslangen Olympiasperren gegen 28 russische Sportler aufgehoben, darunter auch Legkow. Auch die von den Sportlern bei den Winterspielen 2014 in Sotschi erzielten Erfolge sind seither wieder gültig. Am Montag folgten nun die ersten beiden ausführlichen Begründungen.
Der CAS bemängelte unter anderem, dass die Behälter, in denen Legkow laut Anklage seinen sauberen Urin gesammelt haben soll, nicht vorgelegt werden konnten. Auch schriftliche Unterlagen mit Uhrzeiten und Orten dieser Proben gebe es nicht. Legkows Anwalt Christof Wieschemann schrieb am Montag von einer "klaren Niederlage" für das Internationale Olympische Komitee (IOC) und die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Legkow (34) hatte unlängst sein Karriereende bekanntgegeben.
Der CAS stellte gleichzeitig klar, dass es kaum Zweifel an einem gelenkten Dopingsystem in Sotschi geben könne. "Die Kommission hat nicht darüber geurteilt, ob und in welchem Ausmaß ein angebliches Dopingsystem in Sotschi existierte und wie dieses funktionierte, auch wenn es feststellt, dass es signifikante Beweise dafür gibt, dass es existierte und funktionierte", heißt es.