Staatsanwalt Gräber sieht Mängel beim Anti-Doping-Gesetz
Staatsanwalt Gräber sieht Mängel beim Anti-Doping-Gesetz
Berlin (SID) - "Wir haben das Gesetz angewendet, wir haben auch Verurteilungen erzielt. Aber eben nicht im Spitzensport, also dem Bereich, auf den die Verbesserungen des Anti-Doping-Gesetzes gezielt haben", sagte Gräber im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Das Hauptproblem sei laut Gräber vor allem der Sport selbst. "Die wollen ihr Süppchen kochen, wollen keinen Einfluss der Strafverfolgungsbehörden", sagte der 53-Jährige. Das Gesetz verbietet Profiathleten seit 2015 den Besitz verbotener Substanzen in jeder möglichen Menge, für Breitensportler gilt die Regelung allerdings nicht. Trotzdem gehen der Strafverfolgung meist nur jene ins Netz, weil Hinweise aus der Profiszene fehlen.
"Im Amateurbereich gewinnt man die Fälle leichter: Es gibt Zufallskontrollen auf der Autobahn, Durchsuchungen in anderer Sache, bei denen Dopingmittel gefunden werden. Das passiert im Leistungssport nicht", sagte Gräber. Um in die Szene durchzudringen, wünscht sich Gräber im Gesetz eine Kronzeugenregel, denn aktuell gebe es für Sportler wenig Grund zur Kooperation.
"Als Nestbeschmutzer braucht er sich nicht mehr blicken zu lassen - und wir haben nichts zu bieten, warum er das alles auf sich nehmen sollte", sagte Gräber. Eine mögliche Kronzeugenregel könnte auch für die sportliche Gerichtsbarkeit gelten. Gräber schwebt eine Kombination mit dem Strafrecht vor: "Wer aussagt, will ja nicht nur strafrechtliche Milderung, er möchte auch kürzer gesperrt werden."
Die Zusammenarbeit mit Sportverbänden bei der Umsetzung des Gesetzes bezeichnet Gräber derweil als "quasi nicht existent". Bei Großveranstaltungen in Bayern seien laut Angaben des Oberstaatsanwalts Verbände nicht zum Informationsaustausch bereit gewesen. "Eine Kooperation mit der Staatsanwaltschaft ist einfach nicht gewünscht. Die wollen unter sich bleiben und es unter sich regeln", sagte Gräber.