Touchieren verboten: Reiterverband will Pferdebeine schützen

Die umstrittene und vieldiskutierte Trainingsmethode des Touchierens von Pferden im Sprung soll in Deutschland künftig verboten sein.
Köln (SID) - Die umstrittene und vieldiskutierte Trainingsmethode des Touchierens von Pferden im Sprung soll in Deutschland künftig verboten sein. Das Präsidium der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN folgte mit diesem Beschluss der einstimmigen Empfehlung seiner Kommission Ausbildungsmethoden. Die neue Regelung soll Anfang Mai in Kraft treten.
Beim Touchieren handelt es sich um das leichte Berühren der Pferdebeine beim Sprung, die Touchierstange darf ein maximales Gewicht von 2000 Gramm bei 3 Meter Länge haben, sie muss rund und glatt sein und aus nicht splitterndem Material bestehen. Die Stange dürfe nur von sehr erfahrenen, routinierten Pferdefachleuten bedient werden, "die über genügend Gefühl, Sensibilität und Erfahrung verfügen", heißt es in den Richtlinien der FN.
Das Thema war zuletzt nach einem TV-Beitrag von RTL um angebliches Barren der Springpferde auf dem Hof des viermaligen Olympiasiegers Ludger Beerbaum in Riesenbeck erneut in die Diskussion geraten. In dem Beitrag wird Beerbaum vorgeworfen, die seit 30 Jahren verbotene Methode des Barrens angewendet zu haben. Beim Barren wird dem Pferd beim Überqueren des Hindernisses nach einer Ausholbewegung eine lange Holzstange gegen die Vorderbeine geschlagen.
Beerbaum versichert, dass die bei RTL gezeigten Bilder mit Barren nichts zu tun haben. Es handele sich um erlaubtes Touchieren, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt worden sei. Beerbaum kann das Verbot des Touchierens "gut nachvollziehen. Wenngleich aus meiner Sicht eine differenziertere Betrachtungsweise auch möglich gewesen wäre." Die fachgerechte Anwendung sei "nach der gemeinsamen Auffassung von Verband und vielen Spitzensportlern nach wie vor nicht tierschutzrelevant".
Die von RTL ausgestrahlten Bilder aus Riesenbeck zu bewerten, sei nicht die Aufgabe der FN-Kommission Ausbildungsmethoden, teilte die FN am Donnerstag mit: "Die FN prüft weiter, ob sich aus den Bildern der Vorwurf einer Verletzung der Leistungsprüfungsordnung ergibt, und wird sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern."