Nachträgliches Olympia-Gold für DSV-Biathleten rückt näher

Im Dopingfall Jewgeni Ustjugow fällt die abschließende Instanz eine Entscheidung. Dem deutschen Team winkt Olympia-Gold.
Für die deutschen Biathleten um Arnd Peiffer und Erik Lesser ist elf Jahre nach den Olympischen Winterspielen in Sotschi die nachträgliche Staffel-Goldmedaille ein großes Stück näher gerückt. Das Schweizer Bundesgericht hat als letzte Instanz die Berufung des ehemaligen russischen Athleten Jewgeni Ustjugow zurückgewiesen. Zuvor hatte bereits der Internationale Sportgerichtshof CAS Ustjugows Einspruch gegen seine Dopingsperre und die Annullierung seiner Ergebnisse zwischen 2010 bis 2014 abgewiesen.
Mit dem endgültigen Urteil des Schweizer Bundesgerichts kann nun das Internationale Olympische Komitee (IOC) über eine Neuvergabe der Medaillen bei den Olympischen Winterspielen 2010 und 2014 entscheiden. Dem deutschen Quartett mit Peiffer, Lesser, Daniel Böhm und Simon Schempp winkt für 2014 nachträglich Gold. In Sotschi hatte das DSV-Team mit nur 3,5 Sekunden Rückstand auf Russland und Ustjugow den zweiten Platz belegt und Silber gewonnen.
Bei Olympia 2010 in Vancouver hatte Ustjugow Gold im Massenstart und Bronze mit der Staffel geholt, auch hier könnte es zu einer Neuverteilung der Medaillen kommen. Auch wenn man bedauere, dass es bis zu einer Entscheidung "lange gedauert hat", sagte Greg McKenna als Chef der Biathlon Integrity Unit, "bekräftigt das Urteil den Grundsatz, dass Dopingverstöße aufgedeckt und sanktioniert werden, wie komplex das Verfahren auch sein mag".
Im Oktober 2020 hatte der CAS Ustjugow, der 2014 nach dem Gewinn von Staffel-Gold zurückgetreten war, gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof sah es als erwiesen an, dass der Russe wegen Auffälligkeiten in seinem biologischen Blutpass eines Dopingvergehens schuldig ist. Ustjugows Anwälte hatten vor dem CAS argumentiert, dass die zu hohen Hämoglobinwerte bei ihrem Mandanten auf eine genetische Anomalie zurückzuführen seien, die schon dessen Eltern besessen hätten.