IOC verliert Fall Legkow vor Schweizer Bundesgericht - keine weiteren Einsprüche

IOC verliert Fall Legkow vor Schweizer Bundesgericht - keine weiteren Einsprüche
Lausanne (SID) - Niederlage für das Internationale Olympische Komitee im russischen Staatsdopingskandal: Langlauf-Olympiasieger Alexander Legkow und mit ihm automatisch auch 27 weitere zuvor durch das IOC sanktionierte russische Athleten gehen endgültig straffrei aus.
Das IOC teilte am Freitag mit, dass es mit seinem Einspruch gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in der Causa Legkow vor dem Schweizer Bundesgericht gescheitert sei. Das IOC hatte Legkow zunächst seine im 50-km-Rennen der Winterspiele von Sotschi 2014 errungene Goldmedaille wegen dessen Verstrickung in den Staatsdopingskandal aberkannt. Er war zunächst ebenso lebenslang für Olympia gesperrt wie 38 weitere russische Sotschi-Teilnehmer.
Der CAS gab wenig später allerdings den Einsprüchen von 28 Athleten - Legkow war darunter der prominenteste - gegen die verhängten Maßnahmen statt. Nur elf der betreffenden russischen Athleten, darunter Bob-Doppelolympiasieger Alexander Subkow, blieben gesperrt. Die Causa Legkow brachte das IOC als Präzedenzfall vor das sportrechtlich letztinstanzliche Schweizer Bundesgericht - und nahm die Niederlage am Freitag "mit Enttäuschung" zur Kenntnis.
"Alexander Legkow kann mit Recht behaupten: Meine Medaillen sind sauber. Herzlichen Glückwunsch", hieß es in einer Reaktion von Legkows deutschem Anwalt Christof Wieschemann.
Auf Einsprüche in den Fällen der 27 weiteren vom CAS begnadigten Athleten will das IOC verzichten, da diese Verfahren ähnlich gelagert seien wie das von Legkow. "Das IOC behält sich jedoch das Recht vor, diese Fälle erneut zu eröffnen, falls neue Beweise vorliegen", schrieb der Ringeorden auf seiner Internetseite.
Der CAS hatte im Fall Legkow im April 2018 auf 154 Seiten begründet, warum er die vorgelegten Beweise gegen den Langlauf-Star als nicht ausreichend gewertet hatte. Die Anschuldigungen durch Whistleblower um Grigori Rodtschenkow, den langjährigen Leiter des Moskauer Anti-Doping-Labors, hätten ebenso wie verdächtige Spuren auf Legkows Dopingprobe eine persönliche Schuld des Läufers nicht nachgewiesen.
"Für die von Dr. Rodtschenkow erhobenen Behauptungen bezüglich der Vorgänge in Sotschi gibt es keinen faktischen Beweis", sagte Anwalt Wieschemann: "Vielmehr hat sich Rodtschenkow selbst im Verfahren in Widersprüche und offenkundige Unwahrheiten verstrickt. Die Geschichte war auf keinen Fall so, wie er sie bis heute erzählt."