E-Scooter auf dem Gehweg zu parken soll verboten werden

Seit sechs Jahren gehören E-Scooter in den meisten deutschen Städten zum Alltag. Inzwischen gibt es hierzulande fast eine Million der Elektrokleinstfahrzeuge. Gelten sie doch als einfache und umweltfreundliche Möglichkeit, um schnell von A nach B zu kommen. Doch vielen anderen Verkehrsteilnehmenden sind sie ein Dorn im Auge, insbesondere Fußgängerinnen und Fußgängern. Denn oft versperren weniger umsichtig geparkte Leihroller den Gehweg und stellen ein Hindernis dar, besonders für ältere Menschen. Der Unmut über die E-Scooter hat längst das Verkehrsministerium erreicht. Dort plant jetzt offenbar Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) das Parken von gewerblich genutzten E-Scootern auf dem Gehweg zu verbieten, wie der "Tagesspiegel" berichtet. E-Scooter-Verleih-Firmen sehen ihr Geschäftsmodell bedroht.
In vielen großen deutschen Städten hat man bereits reagiert und für Leihroller und Leihräder extra gekennzeichnete Abstellzonen geschaffen. Doch oftmals halten sich Nutzerinnen und Nutzer nicht daran und stellen die ausgeliehenen Vehikel einfach am Zielort ab.
Leih-E-Scooter sollen nicht mehr auf dem Gehweg parken dürfen
Bereits in der Ampel-Koalition waren E-Scooter, die Gehwege versperren ein Thema. Der ehemalige Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) hat laut "Tagesspiegel" bereits im letzten Jahr einen Entwurf zur Überprüfung der rechtlichen Vorgaben für E-Scooter erarbeiten lassen. Sein Nachfolger Patrick Schnieder greift diesen nun auf und will die Regelungen für E-Scooter an die Regelungen für Fahrräder anpassen. Konkret geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vor, welcher dem "Tagesspiegel" vorliegt, dass Fahrräder und E-Scooter auch weiterhin auf dem Gehweg geparkt werden dürfen, sofern sie so keine Behinderung darstellen. Das gilt aber nur für Fahrräder und E-Scooter im Privatbesitz.
Sind die E-Scooter oder Räder in gewerblichen Gebrauch, also werden Sie etwas von Plattformen wie Lime, Tier-Dott oder Voi vermietet, wäre das kein zulässiges Parken mehr, wie aus der Verordnung hervorgeht. E-Scooter zum Mieten dürfen also nicht mehr auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone geparkt werden, sollte die Verordnung in Kraft treten.
E-Scooter-Verleih-Firmen sind empört
Was Fußgängerinnen und Fußgänger freuen dürfte, verärgert die Anbieter von Miet-E-Scootern. Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagte ein Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), in denen unter anderem die Interessen von E-Scooter-Vermietungen vertreten werden: "Bedeutet de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum." Anbieter von E-Scootern müssten von dem sogenannten "Free-Flaoting-Konzept", also das Anbieten von E-Sootern überall in der Stadt, abweichen und die E-Roller an festen Stationen zum Verleih anbieten. Laut dem Sprecher von PSM würden die Anbieter so "regulatorisch vom Markt gefegt". Ob und wann die neue Verordnung in ihrer jetzigen Form in Kraft tritt, ist noch unklar.