Rundfunkbeitrag: Das ändert sich jetzt bei der GEZ-Zahlung

Wer Rundfunkgebühren zahlt, kann das per Lastschrifteinzug machen oder bei jedem Zahlungstermin eigenhändig die Überweisung der Rundfunkgebühren vornehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher, welche die Gebühren selber überweisen, erhalten zurzeit eine Einmalzahlungsaufforderung, wie die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Bisher erhielten Gebührenzahlende vor jedem Zahlungstermin eine Erinnerung an die bevorstehende Überweisung. Diese entfällt nun und wird durch eine Einmalzahlungsaufforderung ersetzt.
Einmalzahlungsaufforderung mit fortlaufenden Terminen
All jene, welche die Rundfunkgebühren bei jedem Zahlungstermin per Hand überweisen, finden in diesen Tagen ein Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in ihrem Briefkasten. Darin werden sie darüber informiert, dass in Zukunft keine Zahlungsaufforderungen mehr bei einem anstehenden Zahlungstermin verschickt werden. Stattdessen ist dem Schreiben eine Einmalzahlungsaufforderung beigefügt, die einmalig über die individuellen Zahlungstermine informiert. Also beispielsweise jedes Jahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Die Termine gelten fortlaufend. Das bedeutet, dass sie auch in den Jahren danach gültig sind. Danach erfolgt erstmal keine weitere Benachrichtigung zu den Zahlungsterminen. Verbraucher und Verbraucherinnen, die ihre Gebühren nicht per Lastschrift zahlen, müssen also demnächst selber dafür Sorge tragen, dass sie die Rundfunkbeiträge pünktlich überweisen. Die Einmalzahlungsaufforderung sollten Sie also sicher aufbewahren und gegebenenfalls mit dem Smartphone abfotografieren.
Lastschriftverfahren oder Dauerauftrag einrichten
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät allen Beitragszahlenden, ein SEPA-Lastschriftverfahren einzurichten, um künftig keine Zahlung zu versäumen. Wer keine Einzugsermächtigung erteilen will, kann auch einen Dauerauftrag einrichten. Dann wird der Rundfunkbeitrag zu jedem Zahlungstermin automatisch überwiesen.