Einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann

Auf Antrag von Recep Tayyip Erdogan hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann erlassen.
Ab sofort ist es Jan Böhmermann (35, "Alles, alles über Deutschland") verboten bestimmte Passagen seines "Schmähgedichts" zu wiederholen. Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung gefällt und auf Antrag von Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den Satiriker und Moderator erlassen. Das Landgericht sehe das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire, untersagte aber die Verbreitung weiter Teile des Werkes über den türkischen Präsidenten.
Ein Fehler?
Erlaubt blieben Passagen wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident", berichtet "Spiegel Online". Hubertus von Sprenger, Rechtsanwalt von Erdogan, sei "sehr beglückt über die gute Rechtssprechung in Deutschland", heißt es weiter. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hingegen halte "den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch." So werde der Fehler begangen, Teile des "Schmähgedichts" einzeln heranzuziehen, statt es im Ganzen zu sehen. Dies ginge "im Bereich der Kunstfreiheit nicht. [...] Vielmehr muss das Gedicht als Einheit betrachtet werden und zudem der Kontext in der Sendung, in welchem das Gedicht verlesen wurde", erklärte Schertz laut "Spiegel Online" weiter.
In einer Frage-Antwort-Runde auf Facebook hatte Böhmermann Anfang Mai erzählt, dass er weiterhin hinter seiner Entscheidung stehe, das Gedicht vorgetragen zu haben. Man müsse zwischen ihm als Privatmensch und der Bühnenfigur unterscheiden, erklärte er. "Als Spaßvogel so 'ne Nummer abzuziehen, das war natürlich mega. Aber die persönlichen Konsequenzen - die jetzt nicht sehr überraschend kamen, aber die dann halt da waren - die sind dann tatsächlich so unangenehm, dass es schon an die Nerven geht, klar." Die großen Entscheidungen in seinem Leben seien aber "schon alle richtig" gewesen.