Freispruch von Christian Wulff ist rechtskräftig

Die im Verfahren gegen Christian Wulff zuständige Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision. Damit ist der Freispruch des Landgerichts von Hannover von Ende Februar rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff auf eine Revision verzichtet, wie unter anderem die "Bild"-Zeitung berichtet. Damit ist der Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsnahme rechtskräftig und Wulff muss nicht mehr vor Gericht erscheinen.
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Bereits Ende Februar wurde Wulff vom Landgericht Hannover freigesprochen, die Staatsanwälte behielten sich aber bis heute vor, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Anfang 2012, als die Ermittlungen in dem Verfahren gegen Wulff begannen, verkündete dieser seinen Rücktritt als Bundespräsident. Dem 54-Jährigen wurde vorgeworfen, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile vom Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben.