Menowin Fröhlich muss vorerst nicht ins Gefängnis
Menowin Fröhlich kann aufatmen: Der einstige "DSDS"-Star muss vorerst nicht ins Gefängnis. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, so urteilte am Donnerstag das Landgericht Heidelberg.
Gute Nachrichten für Menowin Fröhlich (30): Dem ehemaligen "DSDS"-Star scheint das Gefängnis erspart zu bleiben. Zur Erinnerung: Der 30-Jährige wurde im vergangenen Jahr zu einem Jahr Haft ohne Bewährung wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ohne Führerschein verurteilt und legte dagegen anschließend Berufung ein.
Mit Erfolg: Das Landgericht Heidelberg bestätigte am Donnerstag zwar eine einjährige Freiheitsstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, setzte diese jedoch zur Bewährung aus, wie ein Sprecher des Landgerichts der Nachrichtenagentur spot on news bestätigte. Rechtskräftig ist dieses Urteil jedoch noch nicht. Die Staatsanwaltschaft kann gegen dieses Urteil noch in Revision gehen.
Bekannt durch "DSDS"
Bekannt wurde Fröhlich 2005, als er das erste Mal bei "Deutschland sucht den Superstar" antrat. Damals musste er seine Teilnahme jedoch abbrechen, da er wegen Körperverletzung und Betrug ins Gefängnis wanderte. Vier Jahre später versuchte er erneut sein Glück bei "DSDS", musste sich im Finale aber Mehrzad Marashi (37) geschlagen geben. 2015 zog er in den TV-Container von "Promi Big Brother", auch hier landete er nur auf dem zweiten Platz. Für Schlagzeilen sorgte er zuletzt mit der Doku-Soap "Echt Familie - Das sind wir!", in der unter anderem auch sein Kampf gegen seine jahrelange Drogensucht thematisiert wurde.