Ungewöhnliche Maßnahmen: Shakira wehrt sich vor Gericht mit Gesangseinlage

Shakira
Musikalischer Moment vor einem Gericht in Madrid. Der kolumbianischen Sängerin Shakira (42) wird derzeit vorgeworfen, sie habe ihren Song 'La Bicicleta' bei dem kubanischen Künstler Livan Rafael Castellanos abgekupfert. Um ihre Unschuld zu beweisen und die Unterschiede der beiden Lieder zu demonstrieren, soll die 42-Jährige während einer Anhörung vor Gericht den Song kurzerhand angestimmt haben. Das berichtete die spanische Zeitung 'El País'. Rhythmus und Melodie sollen sich ähneln Der Vorwurf des Kubaners lautet, Shakira und ihr Kollege und Duo-Partner Carlos Vives (57) hätten sich für 'La Bicicleta' bei dem 1997 veröffentlichten Song 'Yo te quiero tanto' orientiert und sowohl bei Rhythmus und Melodie vieles geklaut. Shakira streitet die Aussage vehement ab. "Ich bin eine Sängerin und weiß nicht, was der Autor des anderen Liedes beim Komponieren dachte. Die beiden Kompositionen haben nichts miteinander zu tun", betonte sie laut "El Paìs". Salsa gegen Vallenato Bei Castellanos Song handele es sich außerdem um einen Salsa, 'La Bicicleta' sei allerdings ein Vallenato, also eine mexikanische Musikform. Shakiras Lied wurde 2016 veröffentlicht und wurde neben 1,3 Milliarden Aufrufen auf YouTube auch für diverse Preise ausgezeichnet. Das Urteil in dem Fall wird in 20 Tagen erwartet. Schon zuvor hatte Shakira mit Plagiatsvorwürfen zu kämpfen. 2014 verlor sie zuerst einen Prozess, bei dem sie wegen Plagiats für ihren Hit 'Loca' beschuldigt worden war. Das Urteil wurde jedoch im Jahr 2015 rückgängig gemacht. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird.