War es doch Mord? Der komplizierte Fall des Oscar Pistorius

Der Gerichtsprozess um Oscar Pistorius wegen der Tötung von Reeva Steenkamp ist so verworren, wie die Tat des Sportlers selbst. Das waren die bisherigen Entwicklungen im Prozess.
Mord, fahrlässige Tötung, Berufung, Hausarrest, Mord: Der Gerichtsprozess des einstigen Paralympics-Vorzeigesportlers Oscar Pistorius ist ebenso dramatisch wie verworren. Das liegt zum einen am Gerichtssystem in Südafrika, der Heimat des 29-Jährigen, aber auch an der Komplexität des Falles selbst:
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Tötete Pistorius am 14. Februar 2013 wirklich mit voller Absicht seine damalige Freundin, das Model Reeva Steenkamp (1983-2013), mit mehreren Schüssen durch die geschlossene Badezimmertür des gemeinsamen Hauses? War es ein schrecklicher Unfall, so wie es Pistorius stets behauptete? Hier gibt es noch einmal alle Stationen des Gerichtsprozesses zum Nachlesen.
Die erste Anklageschrift: Mord
Im Februar 2013, nur wenige Tage nach der Tat, entschied das Magistratsgericht in Pretoria, den damals 26-Jährigen wegen Mordes anzuklagen. Bei der schwere des Vorwurfs überraschend, kam Pistorius aber schon am 22. Februar gegen eine Kaution von umgerechnet etwa 85.000 Euro vorläufig wieder frei. Eine erste Anhörung fand Mitte August statt, die Verhandlung erst im März 2014.
Aus Mangel an Beweisen: Fahrlässige Tötung
Im September 2014 begann die verantwortliche Richterin Thokozile Masipa damit, das Urteil gegen Pistorius zu verlesen. Gleich zu Beginn machte sie dabei deutlich, dass es - sehr zum Entsetzen von Steenkamps Angehörigen - nicht genug Beweise für ein vorsätzliches Handeln des Beklagten gäbe. Somit sah es die Richterin als plausibel an, dass Pistorius seine Freundin mit einem Einbrecher verwechselte - damit hatte der Angeklagte sein Handeln stets begründet. Kurz nach diesem ersten Statement dann die Gewissheit: Nach insgesamt 50 Verhandlungstagen wurde Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Alles auf Anfang: Berufung
Lange dauerte es nicht, ehe die Staatsanwaltschaft ein Berufungsverfahren einleitete. Viel zu milde sei die Strafe für Pistorius ausgefallen, so die Begründung. Stattdessen wolle man ihm noch einmal den Prozess wegen Mordes machen.
Die südafrikanische Justiz: Hausarrest
Nach nicht einmal einem Jahr im Gefängnis wurde der einstige Sprint-Star wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen. Nur etwa elf Monate verbrachte der beinamputierte Sportler somit im Gefängnis, denn: Dem Gesetz seiner südafrikanischen Heimat nach ist es keine Seltenheit, dass eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren in einen Hausarrest umgewandelt wird, wenn ein Sechstel der Zeit abgesessen ist. Bei Pistorius wäre das eigentlich schon nach zehn Monaten der Fall gewesen, doch öffentliche Kritik an der frühzeitigen Entlassung verzögerte den Vorgang.
Neues Urteil: Mord
Nun also das neueste Kapitel im Fall Pistorius. Das südafrikanische Berufungsgericht entschied sich jetzt für eben jenen Schuldspruch, den die Staatsanwaltschaft bereits drei Tage nach der Tat forderte: eine Verurteilung wegen Mordes. Ein "krimineller Vorsatz" sei laut Richter Eric Leach bewiesen, lautet die Begründung des Gerichts. Somit wird in den kommenden Verhandlungen auch das Strafmaß neu festgesetzt. Nach südafrikanischem Gesetzt bedeutet dieser Richterspruch im Normalfall mindestens 15 Jahre Haft.