Gebühren werden angehoben
Gebühren für Führerscheinprüfungen und Hauptuntersuchungen werden nach einer Vorlage des Bundesverkehrsministeriums steigen, allerdings nur gering. Zuvor wären die Gebührensätze 8 Jahre lang stabil.
Die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, dass die Kosten für die theoretische Führerscheinprüfung von 9,30 auf 10 Euro steigen. Hinzu kommt eine Gebühr für die inzwischen übliche Prüfung am Computer, die von 8,20 auf 8,90 Euro angehoben werden soll.
Hauptuntersuchung wird teurer
Die Gebühren für die praktischen Prüfungen sollen für Pkw von 71,40 auf 77,10 Euro steigen, für Motorräder von 94,80 auf 102 Euro. Teurer soll auch die in der Regel alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung (HU) werden. Hier sieht der Entwurf künftig je nach Bundesland eine Preisspanne von 29,40 bis 46,10 Euro für Pkw vor. Bisher liegt diese Spanne zwischen 27,80 und 43,50 Euro. Für Motorräder liegt die Gebührenspanne bei 22,70 bis 34,20 Euro. Zu allen genannten Preisen kommen noch 19 % Mehrwertsteuer.
Die Gebührenanhebungen gehen auf einen Antrag der Technischen Prüfdienste TÜV und Dekra zurück, die sich auf gestiegene Personal- und Sachkosten berufen. Das Bundesverkehrsministerium ist dazu verpflichtet diesen Antrag zu prüfen, da Gebühren kostendeckend gestaltet werden müssen. Geprüft wurde der Antrag von TÜV und Dekra von der Bundesanstalt für Straßenwesen und einem externen Gutachter.