Anspruch auf Lademöglichkei in privater Tiefgarage

Auf die Installation von Ladesäulen in gemeinsam genutzten Garagen gibt es künftig einen Rechtsanspruch.
Eine entsprechende Neuregelung hat der Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet. Nach Einschätzung des ADAC lässt sie elektrisch angetriebene Fahrzeuge für breite Teile der Bevölkerung zu einer deutlich praktikableren und damit auch attraktiveren Option werden.
„E-Autos dort laden, wo sie längere Zeit stehen“
Karsten Schulze vom ADAC erläutert: „Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können.“
Nach der bis dato geltenden Rechtslage ist es Mietern wie auch Wohnungseigentümern, die ihr Eigentum selbst bewohnen, nur dann möglich, in gemeinsam genutzten Garagen eine Lademöglichkeit für ihr E-Auto zu erhalten, wenn sämtliche Eigentümer mit der entsprechenden Installation einverstanden sind. Nun können einzelne Eigentümer oder Vermieter den Einbau von Lademöglichkeiten nicht mehr verhindern – die Kosten für Ladesäulen und Installation tragen die E-Autofahrer.