EU plant Ladesäulenpflicht für Immobilien

Besitzer gewerblich oder behördlich genutzter Immobilien könnten in Europa schon ab 2025 verpflichtet sein, Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen
Zu diesem Zweck ist ein Gesetz geplant, das Besitzer von Immobilien, welche nicht als Wohnungen genutzt werden, ab 2025 verpflichtet, Ladesäulen zur Verfügung zu stellen. Ab zehn Parkplätzen für Kunden bzw. Besucher soll dann eine Ladesäule vorhanden sein. Diese müssten etwa Supermärkte oder Hotels auf eigene Rechnung anschaffen und in Betrieb setzen.
Nach Berichten der Stuttgarter Zeitung will das EU-Parlament dies in den Verhandlungen für die Richtlinie zur Energieeffizienz in Gebäuden vorschlagen. Diese beginnen Anfang Dezember.
Auf Unternehmen kommen Milliardenausgaben zu – Ausnahmen sind möglich
Im Falle einer Umsetzung der Vorschläge würden Ausgaben in Milliardenhöhe auf Unternehmen zukommen – über eine Befreiung von Behörden sowie kleinen und mittleren Unternehmen sollen jedoch die einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden können.
Ursprünglich war eine weiterreichende Variante des Plans vorgesehen gewesen, nach der eine Ladesäule pro zehn Parkplätze notwendig geworden wäre – für einen Supermarkt mit 1.000 Parkplätzen wäre dann die Schaffung von 100 Ladestationen Pflicht geworden. Dies war vor allem bei osteuropäischen Mitgliedsstaaten auf starken Gegenwind gestoßen.