Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen
Bis zum 14.09.2020 können Handwerksunternehmen und KMU beim BMVI eine Förderung für E-Fahrzeuge beantragen.
Das Bundesverkehrsministerium hat eine Förderung in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und der betriebsnotwendigen Infrastruktur ins Leben gerufen. Dies ist der fünfte Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.
Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilität.konzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird.
Förderung der Mehrkosten in der Anschaffung
Vom 04.08.2020 bis 14.09.2020 können sich die entsprechenden Unternehmen bewerben, die zeitnah ihre Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in Lade-Infrastruktur tätigen wollen. Die Förderung wird im sogenannten Windhund-Verfahren vergeben, also nach Antragseingang.
Die Förderung deckt die Mehrkosten der E-Fahrzeuge im Vergleich zu einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ab. Mittlere und kleine Unternehmen können zudem einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote beantragen, wenn das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden könnte.
Förderung von reinen E-Fahrzeugen zur Güterbeförderung
Förderfähig sind nur reine Stromer zur Güterbeförderung der Fahrzeugklassen N1 (bis 3,5 Tonnen), N2 (über 3,5 bis 12 Tonnen) und N3 (über 12 Tonnen). Elektrofahrzeuge zur Personenbeförderung (z. B. Klasse M), Plug-In-Hybride, Hybride und Fahrzeuge mit einer Antriebsbatterie auf Bleibasis sind von der Förderung ausgeschlossen.
Den Förderaufruf finden Sie hier.