Regierung plant Steuerprivileg für E-Dienstwagen

Ein Steuerprivileg soll die Ausbreitung von Elektroautos als Dienstwagen forcieren.
Als Dienstwagen sind Elektroautos nur wenig verbreitet, wie eine Anfang des Jahres veröffentlichte Umfrage zeigte. Dies will die Bundesregierung nun ändern: laut einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen elektrisch und teilelektrisch betriebene Dienstfahrzeuge künftig nicht mehr der 1-Prozent-Regel unterliegen, sondern einen ermäßigten Steuersatz bekommen.
Elektrofahrzeuge sind angesichts der meist noch höheren Anschaffungskosten als privat nutzbare Dienstwagen für Arbeitnehmer bisher meist finanziell unattraktiv. Die Neuregelung brächte für diejenigen, die ihren Dienstwagen privat nutzen, den finanziellen Vorteil, statt 1 Prozent des Listenpreises für Elektroautos und Hybridfahrzeuge nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. Wie die Dienstwagen Neuregelung">Zeit berichtet, soll das bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.
Neuregelung soll ab 2019 greifen
Die neue Regelung soll für Hybrid- und Elektrofahrzeuge gelten, die zwischen dem 01. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 geleast oder gekauft werden. Die Zunahme elektrischer Dienstwagen soll auch positive Impulse für die Ausbreitung von Elektroautos in privaten Haushalten geben. Wie Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, erklärte, seien die Dienstwagen von heute die Gebrauchtwagen von morgen. Elektrofahrräder werden jedoch nicht vom ermäßigten Steuersatz profitieren.