Das passiert, wenn Sie die Kfz-Steuer zu spät zahlen

Das passiert, wenn Sie die Kfz-Steuer zu spät zahlen
Autosteuer vergessen? Dann müssen Sie mit diesen Konsequenzen rechnen.
Bis zur Stilllegung des Fahrzeugs reichen die Maßnahmen, wenn Autofahrer bei der Kfz-Steuer in Verzug geraten. Die Details im Überblick.
Ohne Lastschriftmandat keine Zulassung
Für jedes Fahrzeug, das Sie im Fuhrparkmanagement verwalten und bei der Zulassungsstelle anmelden, wird auch die Kfz-Steuer fällig. Das ist Usus. Und eigentlich ist die Zahlung auch gesichert, denn für jede Kfz-Zulassung muss seit einigen Jahren ein SEPA-Lastschriftmandat mit den Kontodaten des Fahrzeughalters abgegeben werden, damit die Kraftfahrzeugsteuer auch wirklich eingezogen werden kann.
Erst Mahnung, dann Zwangsvollstreckung
Wirklich vergessen kann man die Kfz-Steuer also eigentlich nicht. Aber natürlich kann es vorkommen, dass das entsprechende Bankkonto nicht gedeckt ist und der Betrag zum Stichtag nicht abgebucht werden kann. In dem Fall müssen Sie zunächst mit einer behördlichen Mahnung rechnen, die in der Regel vom Zoll kommt. Reagieren Sie weiter nicht, folgen im Laufe der nächsten ca. zwei bis drei Monate noch zwei weitere Mahnungen. Nach der dritten ist die Zwangsvollstreckung möglich.
Wenn die Stilllegung des Kfz droht
Die Kfz-Zulassungsstelle wird schließlich informiert, dass Sie nicht bezahlt haben und kann ihrerseits das Ordnungsamt einschalten. Die Folge: Sie erhalten nun möglicherweise die Benachrichtigung, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird. Im Schlimmstfall entfernen die Ordnungsbeamten dann sogar die gültigen Plaketten von Ihrem Fahrzeug und es kann nicht mehr im Straßenverkehr fahren. Jetzt kann das Fahrzeug auch auf Ihre Kosten abgeschleppt werden, denn ohne Zulassung darf es nicht einmal mehr auf der Straße parken.
Keine Neuzulassung mit Steuerschulden
Sie können es danach nur dann wieder neu zulassen, wenn Sie Ihre Steuerschulden getilgt haben. Auch andere Fahrzeuge dürfen Sie erst anmelden, wenn Sie gezahlt haben. Insofern kommen Sie um die Kfz-Steuer definitiv nicht herum.