Wann müssen Sie mit Licht fahren – und wann nicht?

Wann müssen Sie mit Licht fahren und wann nicht?
Licht an oder aus? In der Dunkelheit ist das leicht zu sagen – aber welche Regeln gelten ansonsten?
Die Lichtanlage ist beim Auto besonders wichtig für die Sicherheit. Und es gibt genaue Regeln, wann Sie das Licht einschalten müssen.
Welche Regeln gibt es?
Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, braucht die Lichtanlage nicht nur, um selbst besser zu sehen. Es geht für die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Autos ebenso darum, von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen zu werden. Das wiederum versäumen viele Fahrer regelmäßig, wenn sie etwa in der Dämmerung glauben, es reiche, dass sie selbst noch genug sehen.
Auf die Sichtverhältnisse kommt es an
Bei guten Sichtverhältnissen besteht in Deutschland keine Pflicht, auch tagsüber Licht einzuschalten. Wann die Beleuchtung zu benutzen ist, ist in Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Nämlich nicht nur bei Dunkelheit, sondern ebenfalls in der Dämmerung oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Das bedeutet: Behindern Nebel, Schneefall oder starker Regen die Sicht deutlich, ist das Abblendlicht anzuschalten. Das gilt dann auch am Tag. In Tunneln ist das Abblendlicht ebenfalls einzuschalten.
Tagfahrlicht reicht oft nicht
Besondere Vorsicht ist hier bei dem Irrglauben geboten, dass das heute verbreitete Tagfahrlicht dann schon reichen wird. Das Problem dabei: Das Tagfahrlicht ist nur vorne aktiv. Bei schlechten Sichtverhältnissen muss das Auto jedoch auch von hinten gut gesehen werden – daher ist das Abblendlicht dann Pflicht. Wer trotz schlechter Sichtverhältnisse tagsüber kein Abblendlicht benutzt, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro (innerorts) bis 60 Euro plus einen Punkt (außerorts) rechnen.
Nebelscheinwerfer als Zusatz zum Abblendlicht
Bei Nebel, Schneefall oder Regen mit erheblicher Sichtbehinderung sind außerdem zusätzlich Nebelscheinwerfer erlaubt. Allerdings müssen Sie sie sofort wieder ausschalten, wenn sich die Sicht verbessert. Die Nebelschlussleuchte dürfen Sie nur bei Sichtweiten unter 50 Metern anschalten. Verstoßen Sie gegen diese Regeln und setzen Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte auch bei guter Sicht ein, droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.