Das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 brachte erstmals eine einheitliche rechtsverbindliche Regelung für das gesamte Deutsche Reich.
Erster "Führerschein" für den Automobilerfinder Carl Benz. Wortlaut:
"Mannheim, 1. August 1888. Ausfahren mit dem Patent-Motorwagen betr.
No 5: 222, Dem Herrn Benz, Besitzer der Rheinischen Gasmotoren-Fabrik hier wird bis auf Weiteres die Genehmigung zu versuchsweisen Fahrten mit dem von ihm hergestellten Patent-Motorwagen auf den die Gemarkungen Mannheim, Sandhofen, Käferthal, Feudenheim, Ilvesheim, Schriesheim, Ladenburg, Neckarau durchziehenden Straßen und Wegen unter dem ausdrücklichen Hinweis erteilt, dass der Unternehmer für allen Schaden, der durch den Gebrauch des Motorwagens für andere entsteht, verantwortlich ist.
Die Formulierung im grauen Führerschein: "... erhält die Erlaubnis, nach Ablegung der Prüfung ein Kraftfahrzeug mit dem Antrieb Verbrennungsmaschine der Klasse …. zu führen", schränkt das Führen von Elektroautos nicht ein.
Seit dem 23.9.2021 können Inhaberinnen oder Inhaber eines EU-Scheckkartenführerschein eine Kopie der Fahrerlaubnis fälschungssicher auf dem Smartphone speichern.