Abgasuntersuchung
Die Abgase von allen Kraftfahrzeugen müssen ab 1.1. 2018 wieder direkt am Endrohr gemessen werden. Bei der Abgasuntersuchung (AU) wird die so genannte „Endrohrmessung“ damit Pflicht.
Der Bundesrat hat am Freitag (22.09.2017) einer schärferen Regelungen bei der Abgasuntersuchung zugestimmt, die das Bundesverkehrsministerium auf den Weg gebracht hatte. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist entsprechend geändert worden.
Derzeit besteht die AU aus einer Kombination von Abgasmessung am Endrohr und elektronischer On-Board-Diagnose (OBD) für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2006. Aktuell wird jedoch maximal an 15 Prozent der Fahrzeuge mit OBD-System zusätzlich noch eine Endrohrmessung durchgeführt.
OBD-Fehlererkennung reicht nicht
Allein mit der Funktionsprüfung des On-Board-Diagnosesystems kann jedoch keine sichere Aussage darüber getroffen werden, ob der vorschriftsmäßige Zustand aller emissionsrelevanten Komponenten gegeben ist, erklärt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Der Richtlinienentwurf sieht außerdem die Verschärfung der Abgas-Grenzwerte vor. Ab 2019 soll darüber hinaus die Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen am Endrohr gemessen werden. Wie die neue Abgasuntersuchung ablaufen soll, ist noch ungewiss. Bei den Kosten ändert sich für Besitzer älterer Autos (vor 2006) nichts, bei jüngeren Modellen könnte die zusätzliche Messung die Rechnung um bis zu 12 Euro erhöhen.
Abgasmanipulationen wie bei VW könnte aber auch die neue Endrohrmessung nicht entlarven, da hier nur CO2 und Trübung gemessen wird, nicht aber NOx-Emissionen. Um hier realistische Ergebnisse zu erhalten, müsste jede Prüfstelle mit einem Lastprüfstand und neuer Abgasmesstechnik ausgerüstet werden, was immense Kosten verursachen und lange dauern würde, erklärt der ADAC.