Bei winterlichen Bedingungen sollten Autofahrer natürlich auf die Nutzung einer wintertauglichen Bereifung achten, sonst droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Bei Glatteis-bedingten Unfällen gehen Gerichte im Streitfall aber davon aus, dass im Falle eines Unfalls auch der Geschädigte zumindest eine Teilschuld trägt - unabhängig von der Bereifung.
Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass jeder Autofahrer für die Verkehrssicherheit des gefahrenen Fahrzeugs verantwortlich ist. Bei Schneefall oder Eisbildung bedeutet das: Vor Antritt der Fahrt muss das Auto von den Schnee- und Eismassen befreit werden.
Schäden, die bei Schneeballschlachten entsstehen können, werden meist durch spielende Kinder verursacht – in der Regel unbeabsichtigt. Hier haften die Eltern der Kinder, beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung. Es sei denn, die Kinder sind unter sieben Jahre alt.