Weihnachten mit dem Reisemobil zur Verwandtschaft?

Beschauliches Fleckchen: Stellplatz am Pürcherhofin Mitterberg in der Steiermark.
Im Corona-Jahr 2020 ist alles anders. Doch Weihnachten im engen Familienkreis wollen trotzdem einige Reisemobilisten feiern. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich. Hier die Übersicht für den Besuch zum Fest der Liebe.
Wie bereits im Frühjahr tun sich für Reisemobilisten auch zur Weihnachtszeit im Pandemiejahr wieder viele Fragen auf: Darf ich trotz Corona mit dem Wohnmobil meine Verwandten besuchen und dort übernachten? Sind Stell- und/oder Campingplätze geöffnet? Darf ich zum Camping ins Ausland fahren? Die Lage scheint unübersichtlich.
Generell sind Übernachtungen nur zur touristischen Zwecke landesweit bis in den Januar 2021 untersagt. Dennoch gelten an den Weihnachtsfeiertagen und – je nach Bundesland – auch an Silvester lockere Regelungen. Viele Bundesländer werten den Familienbesuch an den Feiertagen nicht als touristische Reise, teilweise sind auch Hotels sowie Stell- und Campingplätze geöffnet (Stand: 15.12).
Laut ADAC geltene folgende Übernachtungsregelungen in den Bundesländern. Die Tabelle zeigt, in welchen Bundesländern offizielle Übernachtungsangebote von Hotels, Pensionen sowie Stell- und Campingplätzen geöffnet sind. Sie beschreibt nicht die einzelnen Regelungen zur Zusammenkunft an Weihnachten.
Darf ich am Straßenrand übernachten?
Das einmalige Übernachten im Fahrzeug am Straßenrand ist in Deutschland nicht verboten. Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist überall dort erlaubt, wo das Parken eines Wohnmobils nicht explizit untersagt ist.
Aber Vorsicht: Parken ist nicht dasselbe wie Campieren. Verzichten Sie daher auf das Aufstellen von Campingmöbeln oder das Ausfahren der Markise. Sonst wird aus der gestatteten einmaligen Übernachtung doch noch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Mehr zu dem Thema lesen Sie hier.
Weihnachten 2020 im Ausland feiern
Wer Deutschland den Rücken zukehren und Weihnachten im Ausland verbringen möchte, kann auch dies tun. Die EU-Grenzen sind generell offen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn einige Länder lassen Urlauberinnen und Urlauber aus Deutschland nicht einreisen oder es gelten spezielle Quarantänevorschriften.
Zudem hat das Auswärtige Amt für die meisten Länder eine Reisewarnung ausgesprochen. Dies bedeutet, dass man sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben muss. Einzige Ausnahme: Reiserückkehrer in Nordrhein-Westfalen müssen nicht in Quarantäne, da hier das Oberverwaltungsgericht Münster die Einreise-Quarantäne-Verordnung aufgehoben hat.
Was ist das richtige Vorgehen?
Auch wenn man selbst gesund ist oder sich gesund fühlt, hat aufgrund der derzeitigen Infektionslage der Schutz der Mitmenschen die höchste Priorität. Das bedeutet: Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden. Überlegen Sie sich genau, mit wem Sie Weihnachten feiern möchten und ob es dieses Jahr wirklich notwendig ist. Wer zu Weihnachten vor allem auch ältere Verwandte trifft, sollte zur Vorsorge davor entsprechend in Selbstquarantäne gehen.
Die Anreise und das Übernachten an Weihnachten im eigene Reisemobil minimiert sicherlich weitere potentielle Gefahrenbegegnungen im Vergleich zu einem Aufenthalt in Hotels oder anderen Unterkünften. Um die Lage am Zielort ideal abzuschätzen, sollten Sie den gewünschten Stell- oder Campingplatz vor Ort kontaktieren und abklären, was die dortigen Corona-Vorkehrungen umfassen. Auch dem Weihnachtsfest im Ausland steht potentiell nichts im Weg.