Das eigene Auto jetzt im Internet anmelden
Die Tage, an denen man Stunden auf der Zulassungsstelle verbringt, sind gezählt. An- und abmelden geht jetzt online. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Wir erklären wie’s funktioniert.
Man könnte ja meinen, das Technologie-Unternehmen Apple sei endgültig in den Automobilmarkt eingestiegen. Tatsächlich bezeichnet „i-Kfz“ aber kein Fahrzeug mit Apfel-Branding aus Cupertino, sondern ein Verfahren zur An- und Abmeldung von Autos, Motorrädern und Anhängern via Internet auf den Seiten der jeweilig zuständigen Zulassungsstellen. Bevor jetzt alle schreien: „Super, nie wieder Behördengang!“ – Moment! Ein paar Voraussetzungen wollen schon erfüllt sein. Schließlich ist das Auto des Deutschen liebstes Kind, deshalb geht es auch online nicht ohne Regularien.
Das brauchen Sie für i-Kfz
Um den Service zu nutzen benötigen Sie zunächst ein Fahrzeug, aber kein beliebiges. Falls Sie etwa ein Auto online anmelden möchten, geht das nur mit einem Wagen, der zuvor bereits im selben Bezirk auf Sie zugelassen war – und das zuletzt nach dem ersten Januar 2015. Warum? Weil „seit diesem Datum die neuartigen Plaketten auf den Kennzeichen angebracht werden und die Zulassungsbescheinigungen verdeckte Sicherheitscodes enthalten“, erläutert die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V). Es geht also nicht um das Baujahr, oder die Erstzulassung. Die digitale Außerbetriebsetzung ist übrigens bereits seit besagtem erstem Januar 2015 möglich.
Was brauchen Sie noch? Sie müssen sich natürlich ausweisen können, und zwar mit dem neuen Personalausweis inklusive Onlinefunktion im Scheckkarten-Format. Dazu benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone nebst Ausweis-App. Nur damit können Sie Ihre Identität als natürliche Person (die sie auch sein sollten) glaubwürdig im Netz bestätigen.
Noch was? Ja, Kennzeichen. Die müssen im Falle einer Anmeldung bereits bei der Abmeldung des Autos wieder von Ihnen reserviert worden sein. Klartext: Die Kennzeichen liegen im besten Fall noch mit abgerubbelter Plakette in Ihrer Garage, denn sobald das Verfahren abgeschlossen ist und von der Zulassungsbehörde bearbeitet wurde, erhalten Sie neue Plaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (das ist der Fahrzeugschein) auf dem Postweg. Und Achtung: Für die Kennzeichen gilt eine Reservierungsfrist von einem Jahr.
Daten griffbereit halten
Das war jetzt aber alles, oder? Nein, ein Girokonto brauchen Sie noch, damit Sie die Kfz-Steuer per SEPA-Lastschriftverfahren begleichen zu können. Das allerdings ist ja nichts Neues. Wenn Sie alles zusammen haben, dann gibt es da einige Daten, die Sie zur Eingabe parat haben müssen:
- Sicherheitscode (freigerubbelt) auf der alten Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeug-Identnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbrief
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Bankdaten für das SEPA-Lastschriftverfahren
- Gegebenenfalls gültige Hauptuntersuchungs- /
Sicherheitsprüfungsnachweis (Expresscode auf dem ausgedruckten
HU-Bericht)
Geschenkt gibt es den digitalen Vorgang allerdings nicht. Die Anmeldegebühr (gilt auch für Abmeldungen) liegt bei 6,10 Euro und kann in Einzelfällen um einige Cent differieren. Seit dem ersten Oktober 2017 ist nun also neben der Abmeldung auch die Wiederanmeldung eines Autos online möglich. In weiteren Schritten soll nun auch die Anmeldung neuer Autos und die generelle Ummeldung ermöglicht werden. Achja, die neuen Plaketten und der frisch ausgestellte Fahrzeugschein kommen dann ganz analog auf dem Postweg zu Ihnen.