Neue Gasprüfung ab 19.06.2025
Am 19.6.2025 endet die Übergangsfrist für die neue Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen. Sie ist Pflicht und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Was kostet sie und welche Bußgelder drohen?
Ab dem 19. Juni 2025 ist die regelmäßige Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen gesetzlich wieder vorgeschrieben. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Ziel ist es, die Sicherheit beim Betrieb von Gasgeräten wie Herd, Heizung und Kühlschrank zu gewährleisten und potenzielle Unfallrisiken zu minimieren.
Seit Juni 2024 regelte zwar schon ein neuer Paragraf in der StVZO die Rechtsgrundlage zur Gasprüfung, es galt aber eine Übergangsfrist bis 2025. Was heißt das konkret? Alle zwei Jahre müssen Wohnmobil und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, zur Prüfung. Anders als früher, bleibt sie unabhängig von der Hauptuntersuchung. Bis zum 19.06.2025 haben Sie Zeit, die Gasprüfung nachzuholen.
Wer ist betroffen?
Alle Besitzerinnen und Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen mit installierten Flüssiggasanlagen sind verpflichtet, diese Prüfungen durchführen zu lassen.
Die Prüfung muss in drei Situationen durchgeführt werden: vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen, vor der Wiederinbetriebnahme und anschließend im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren zur vorherigen Prüfung. Bestehende Fahrzeuge ohne aktuelle Gasprüfung müssen diese bis spätestens 19. Juni 2025 nachholen.
Kosten & Bußgelder
Laut ADAC werden die Preise für die Prüfung zwischen 40 und 80 Euro liegen; dauern soll die Prüfung 20 bis 45 Minuten.
Wer die neue Prüfpflicht für die Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder variieren je nach Dauer der Fristüberschreitung:
- 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
- 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
- 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)
Fristen und Stichtag
Weil die Pflicht seit 2022 nicht mehr galt, gibt es Fristen bis 2025. Wer für den Wohnwagen oder das Wohnmobil aktuell keine gültige Gasprüfung hat, kann diese bis zum 19. Juni 2025 nachholen. Dann gilt der neue StVZO-Paragraf, und es drohen Bußgelder.
Was passiert bei der Gasprüfung?
Ein anerkannter Sachverständiger überprüft alle Halterungen und Lüftungsöffnungen der Flüssiggasanlage sowie die Abzüge im Gaskasten. Außerdem kontrolliert der Prüfer Dichtungen und Ventile. Zudem unterzieht er alle gasbetriebenen Geräte und die Abgasrohre einem Sicherheits- und Funktionstest.
Damit die Prüfung reibungslos verläuft, sollte die Gasflasche nicht nur gefüllt, sondern angeschlossen sein. Alle gasbetriebenen Geräte müssen betriebsbereit sein. Das gelbe Prüfbescheinigungsheft ist ebenfalls erforderlich. Zudem dürfen die Anschlussschläuche und der Druckminderer nicht älter als zehn Jahre sein.
Unabhängige Prüfungsstellen können Check übernehmen
Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) sagt: "Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen." Dazu gehören Wohnmobil-Fachhändler und -werkstätten, die Gasprüfungen in Kooperation mit Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ anbieten. Natürlich können Sie diese auch direkt ansteuern.
Übrigens: Wenn Sie eine Prüfstelle suchen, können Sie über die Webseite gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de Sachkundige in der Nähe finden.
Weitere Fragen unserer Leser zum Thema Gasprüfung finden Sie hier. Für viele Fragen sorgt auch immer wieder die Wahl der richtigen Gasflasche, hier gibt es mehr Basisinfos zu Gasflaschen