Leser fragen, promobil antwortet

Zwei Leserfragen zur Gasprüfung im Wohnmobil: Was kann man tun, wenn man bei der Fahrzeugauslieferung kein gelbes Gasprüfbuch erhalten hat? Und was, wenn einem das Reisemobil ohne gültige Gasprüfung übergeben wurde? promobil hat Antworten.
Heinrich Döll: Bei meinem Reisemobil steht zum ersten Mal die Hauptuntersuchung und somit auch eine Gasprüfung an. Im Internet ist von einem gelben Gasprüfbuch die Rede, das bei der Überprüfung vorzulegen ist. Ein solches Buch habe ich bei der Fahrzeugauslieferung aber nicht erhalten. Was kann ich tun?
Die Handhabung mit dem gelben Prüfbuch – oder auch Prüfheft – variiert von Hersteller zu Hersteller. Die einen übergeben ein Exemplar im Rahmen der Auslieferung, andere wiederum belassen es beim obligatorischen Dokument über sämtliche im Fahrzeug eingebauten Gasverbraucher und deren Seriennummern. Für die erste Gasprüfung ist also allein dieses Dokument notwendig. Sollten Sie davor noch kein Prüfbuch besitzen, stellt in der Regel die Prüfstelle ein Exemplar aus, in das dann alle nachfolgenden Bescheinigungen und Prüfungen eingetragen werden. Uns sind allerdings auch Fälle bekannt, in denen es der Prüfer bei einer schriftlichen Abnahmebescheinigung belässt. Am wichtigsten ist ohnehin die Gasplakette, die wie die HU-Plakette außen am Fahrzeug angebracht wird. Die Platzierung ist dabei egal.
Bei Reisemobilen ist die Gasprüfung Voraussetzung für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung. Nicht jede TÜV- oder Dekra-Stelle ist aber auch autorisiert, die Gasanlage zu überprüfen. Das sollten Sie im Vorfeld also abklären. Unter Umständen führt der Weg zunächst zu einem Händler mit einer entsprechenden Berechtigung, bevor es zur Hauptuntersuchung weitergeht. Die Gasprüfung selbst erfolgt nach einer festgelegten Richtlinie. Unter anderem wird dabei die Dichtigkeit der Anlage mit Druckluft überprüft.
Günter Stuplich: Unser Reisemobil wurde ohne gültige Gasprüfung übergeben. Wie sollen wir uns dem Händler gegenüber verhalten? Dürfen wir so am öffentlichen Verkehr teilnehmen?
In der Regel werden Reisemobile mit gültiger Gasprüfung übergeben. Diese wird noch im Werk durchgeführt. Sollte Ihr Fahrzeug tatsächlich keine gültige Gasprüfung haben, stellt dies einen Sachmangel dar, den der Händler im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen hat. Dem Kunden gegenüber steht der Händler zunächst auch für ein mögliches Verschulden des Hersteller. gerade. Fordern Sie den Händler daher schriftlich zur Nacherfüllung innerhalb einer Frist auf. Drei Wochen gelten als zumutbar. Die Gültigkeit der Prüfung dokumentiert der Sachkundige mit dem Eintrag von Prüfer-Nummer, Unterschrift, Datum und Stempel ins Gasgeräteheft. Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch ohne Gasprüfung fahren, vorausgesetzt, Sie schließen die Gasflaschen nicht an. Am besten lassen Sie die Flaschen gleich zu Hause in der Garage.