Wohnmobil-Fahren ab 65 nur mit Begleitung erlaubt

Aprilscherz: Wohnmobil-Fahren ab 65 nur mit Begleitperson. Wer ohne fährt, riskiert ein Bußgeld und Punkte im Register.
Liebe Leserinnen und Leser, vielen Dank für Euer Interesse an diesem Text, bei dem es sich um unseren Aprilscherz 2025 handelt. Es ist ein satirisches Stück, auf das wir aber so viele positive Reaktionen bekommen haben, dass wir den Text online lassen. Satire funktioniert dann gut, wenn sie den Kern aktueller Themen und gesellschaftlicher Diskussionen trifft, was uns mit diesem Text gelungen ist. Denn die Fakten zu den Unfallstatistiken und den neuen EU-Führerscheinregeln für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen sind korrekt, was die verlinkten Texte belegen. Wir wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Lesen!
Die EU führt neue Vorschriften für ältere Wohnmobilfahrer ein, die bis 2030 von den Nationalstaaten eingeführt werden müssen: Wer das 65. Lebensjahr erreicht hat, darf das Wohnmobil nur noch im Rahmen eines "begleiteten Fahrens" steuern. Diese Regelung betrifft sowohl Campingfahrzeuge unter als auch über 3,5 Tonnen. Das Gesetz zum begleitenden Fahren ab 65 Jahren wurde am 1. April 2025 vom Europäischen Parlament verabschiedet.
Junge Begleitung als Pflicht
Die Begleitperson muss zwischen 18 und 45 Jahre alt sein und darf nicht mit der fahrenden Person verwandt sein. Damit orientiert sich die EU an dem erfolgreichen Modell des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren, das nachweislich zu weniger Unfällen bei Fahranfängern geführt hat. Nun soll diese Maßnahme auch auf ältere Fahrerinnen und Fahrer ausgeweitet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Hintergrund: Obwohl ältere Menschen seltener in Unfälle verwickelt sind als jüngere, tragen sie bei Beteiligung häufiger die Hauptschuld. 2021 waren 68,2 % der unfallbeteiligten Fahrer über 65 Jahre hauptverantwortlich, bei den über 75-Jährigen stieg dieser Anteil auf 75,9 %.
Strenge Kontrollen und hohe Strafen
Die Einhaltung der neuen Regelung wird von der Polizei kontrolliert. Wer ohne Begleitperson erwischt wird, muss das Wohnmobil sofort abstellen und mit einer Geldstrafe von bis zu 429 Euro sowie zwei Punkten im Führerscheinregister rechnen. Besonders hart trifft es Wiederholungstäter: Wer zweimal in einer Campingsaison ohne Begleitperson angetroffen wird, muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
Gemischte Reaktionen aus der Branche
Während sich der Caravaning Industrie Verband Deutschland (CIVD) nicht zu der neuen Regelung äußern will, zeigt sich der Campingbus-Herstellerverband "Fröhliche und campende Kleinwagen" (F.u.c.K) offen für die Entscheidung. Vorsitzende Anna H. Womoda sagt: "Das ist natürlich nicht schön für die Älteren, aber die Sicherheit am Stellplatz geht vor. Unsere Zielgruppe in Campingbussen und Campervans ist ohnehin deutlich jünger – daher befürworten wir das."
Für viele langjährige Wohnmobilbesitzer dürfte die Neuregelung jedoch einschneidend sein. Kritiker bemängeln, dass individuelle Fahrfähigkeiten nicht berücksichtigt werden und ältere Menschen in ihrer Mobilität stark eingeschränkt werden. Ob die Maßnahme tatsächlich zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führt, ist völlig unklar.
Die Redaktion von promobil setzt sich dafür ein, dass das EU-Parlament die Regelung überdenkt – und ist sich sicher, dass sie schon am 2. April 2025 abgewendet wird.