Diese neuen Gesetze gelten ab Dezember 2014
Für Piloten ändert sich ab Dezember einiges, wenn sie sich in die Luft begeben. Lebensmittelhändler und -hersteller müssen ihre Produkte besser kennzeichnen und Verbraucher ausführlicher informieren. Kurz vor Weihnachten kommt es zudem aufgrund der im Sommer beschlossenen Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zum teilweisen Wegfall der in puncto doppelte Staatsbürgerschaft entscheidenden Optionspflicht.
Mehrinformation bei Lebensmitteln
Lebensmittel sind ab 13. Dezember besser zu kennzeichnen. Gesetzliche Grundlage ist die Lebensmittelinformationsverordnung, die ebenfalls eine EU-Verordnung darstellt. Betroffen von den neuen Regeln sind stationäre Händler und Online-Händler gleichermaßen. Bei Nichtbeachtung drohen Abmahnungen durch Wettbewerber.
Zu den zahlreichen Pflichtinformationen gehört unter anderem, dass Allergene und unverträgliche Stoffe fortan auch in der Zutatenliste besonders hervorzuheben sind. Auf Imitate wie „Analogkäse“ ist besser hinzuweisen. Dasselbe gilt für mit den Worten „aus Fleischstücken zusammengefügt“ zu versehendes Formfleisch.
Bei frischem, gekühltem oder gefrorenem und noch nicht verarbeitetem Fleisch ist die Herkunftsangabe verpflichtend. Außerdem ist ein Einfrierdatum anzugeben. Nährwertangaben zu Energiegehalt sowie Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz werden allerdings erst ab Dezember 2016 verpflichtend. Zu der angedachten Ampelkennzeichnung kommt es aber nicht.
Die Pflichtangaben müssen auf der Verpackung selbst oder einem dortigen Etikett stehen. Insgesamt müssen sie klar und verständlich sein und fortan eine Mindestschriftgröße einhalten. Irreführende Angaben sind ausgeschlossen. Wichtig ist zudem vor allem für das Angebot im Internet, dass Verbraucher die Informationen vor dem Kauf bzw. der Bestellung erhalten. Schließlich sollen die Informationen zur Auswahl gesunder bzw. ihren Vorstellungen entsprechender Lebensmittel beitragen.
Einheitlichere Luftverkehrsregeln
Auch in der Luft gelten natürlich Regeln: Einiges an Änderungen für Piloten bringt dort ab dem 5. Dezember SERA (Single European Rules of the Air). Dahinter verbirgt sich eine EU-Verordnung, die die Luftverkehrsregeln vereinheitlichen soll. Davon betroffen sind unter anderem Vorflugregeln, Mindestflughöhen, Sichtflugmindestanforderungen und Tagesflugzeiten. Die dazu überarbeitete Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) soll im Januar 2015 folgen.
Doppelte Staatsbürgerschaft
In Sachen doppelte Staatsbürgerschaft ändert sich mit dem 20. Dezember das Optionsverfahren. Dabei geht es darum, sich mit Erreichen der Volljährigkeit für die deutsche oder ausländische Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Von dieser Optionspflicht betroffen waren bisher alle ab dem Jahr 2000 in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern.
Diese erwarben bzw. erwerben mit Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit. Davor, ab 1990, geborene Kinder konnten sie mittels Einbürgerung erwerben. Künftig entfällt diese Optionspflicht in bestimmten Fällen. Nicht mehr von der Entscheidung über eine Staatsbürgerschaft betroffen sind alle, die sich bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Dasselbe gilt für Kinder, die in Deutschland sechs Jahre eine Schule besucht haben. Auch wer in Deutschland einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist von der Optionspflicht befreit.
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