Das sind die Gesetzesänderungen 2020Von Hartz IV bis Steuervergünstigungen: Wir stellen Ihnen in unserer Bildershow zusammen mit anwalt.de die wichtigsten Gesetzesänderungen 2020 vor.
Ab Januar 2020 erhalten Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wurden einige Neuregelungen für das Berufsbildungsgesetz beschlossen, inklusive der Mindestvergütung für Auszubildende.
Es gibt mehr Arbeitslosengeld: Alleinstehende Erwachsende erhalten 432 Euro pro Monat, Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen jeweils 389 Euro pro Monat.
Ab dem 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen inklusive der Höchsteinkommensgrenze. Das Einkommen wird nur noch mit bis zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Es gibt mehr Wohngeld: Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Wohngeldreform rund 1,2 Mrd. Euro mehr Mittel zu Verfügung. Über 650.000 Haushalte in Deutschland profitieren von der Reform, die vor allem Rentner und Familien in teuren Städten entlasten soll.
Höhere Freibeträge gelten: Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt im Jahr 2020 auf 9408 Euro. Für zusammenveranlagte Steuerpflichtige beträgt er 18.816 Euro. Der Kinderfreibetrag wird zudem um 192 Euro auf 5172 Euro je Kind erhöht.
Wer auf Geh- oder Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, muss künftig mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Liegt dabei eine Behinderung oder Gefährdung Dritter vor, wird es noch teurer (70 Euro / 80 Euro). Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Wer außerorts und auf Autobahnen unrechtmäßig eine gebildete Rettungsgasse nutzt, zahlt ab Januar 2020 zwischen 240 und 320 Euro. Außerdem erhält die Person 1 Monat Fahrverbot und 2 Strafpunkte in Flensburg.
Berufstätige und Ehrenamtliche erhalten Steuervergünstigungen: Für ehrenamtlich tätige Personen gilt aktuell ein Übungsleiterfreibetrag von 2400 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale liegt bei jährlich 720 Euro. Diese Beträge steigen auf 3000 Euro bzw. 840 Euro pro Jahr.
Ab Januar 2020 gibt es eine generalistische Pflegeausbildung, d. h., die Ausbildungen zum/r Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in wird es nicht mehr geben. Diese Berufe werden in der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gebündelt. Es wird vier Vertiefungsrichtungen geben.
Für Firmen gibt es ebenfalls Neuerungen: Bis zum 15. Mai 2020 müssen Unternehmen erstmals verpflichtend den Nachweis erbringen, welche Mengen an Verpackungen sie im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben.