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Arbeitnehmer-DatenübertragungBis zum 28. Februar 2015 müssen Versicherungen, Arbeitgeber und Behörden die Arbeitnehmer-Daten elektronisch an das Finanzamt weitergeleitet haben. Dabei kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Problemen. So wurden teilweise falsche oder nur unvollständige Datensätze übermittelt. Aus diesem Grund sollte jeder Steuerzahler seine Angaben im "Elsterweb" (www.elster.de) überprüfen.