
Achtung: Diese Dinge dürfen nicht ins Handgepäck
Die Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen sind streng. Wir zeigen, welche Dinge man im Handgepäck nicht mitnehmen darf.
Achtung: Diese Dinge dürfen nicht ins Handgepäck
Die Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen sind streng. Wir zeigen, welche Dinge man im Handgepäck nicht mitnehmen darf.
Waffen, wie zum Beispiel Pistolen, oder waffenähnliche Gegenstände sind natürlich ein absolutes No-Go im Handgepäck. Um die Sicherheitskontrollen problemlos zu passieren, sollte man auch keine Munition mit sich führen.
Kinderspielzeug, welches an Waffen erinnert, kann für Unruhe am Flughafen sorgen. Deswegen: Wasserpistolen und ähnliches müssen in den Reisekoffer.
Scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren und Nagelfeilen mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimeter haben im Handgepäck nichts zu suchen. Bei Rasierern ist die Lage nicht ganz so simpel: Befindet sich die Klinge in einer Plastikumrahmung können elektrische Rasierapparate und Rasierer im Handgepäck mitgeführt werden. Lose Rasierklingen sind hingegen nicht erlaubt. Kann ein Rasierer geöffnet und die Rasierklinge entfernt werden, darf er ebenfalls nicht mit an Bord genommen werden. Hierfür gibt es das aufgegebene Gepäck.
Auch wenn man Wander- und Trekkingstöcke ausschließlich zu sportlichen Aktivitäten nutzen will, werden die Utensilien vom Sicherheitspersonal an Flughäfen wie eine potenzielle Waffe behandelt.
Für Flüssigkeiten gibt es eindeutige Handgepäcksbestimmungen. Es dürfen maximal 100 Milliliter einer Flüssigkeit im Handgepäck mitgeführt werden. Diese muss sich in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Kunststoffbeutel, der maximal ein Liter fasst, befinden. Sowohl Kosmetika wie Creme, Zahnpasta, Parfum und Deo als auch Getränke und Speisen (Sirup, Honig etc.) fallen unter diese Richtlinie. Ausgenommen sind Medikamente, Baby- und Spezialnahrung, die während der Flugreise benötigt werden sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Shops.
Durch einen neuen CT-Scanner (Computertomograph) könnte diese Regelung vielleicht bald der Vergangenheit angehören. Die Scanner können nämlich Handgepäckstücke auf feste und flüssige Sprengstoffe überprüfen und eine dreidimensional Ansicht des Gepäcks liefern. Die ersten Flughäfen planen bereits die Umsetzung.
Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen, dürfen im Handgepäck transportiert werden. Tabletten oder Pulver können ins Handgepäck. Liegen die Medikamente in flüssiger Form vor, gilt zurzeit noch die Obergrenze von 100ml pro Behälter. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss ein ärztliches Attest vorliegen.
Werkzeuge wie Akkuschrauber, Bohrmaschinen und Bohraufsätze sind im Handgepäck fehl am Platz.
Kampfunfähig machende Gegenstände wie Pfefferspray oder Elektroschocker im Handgepäck werden ausnahmslos für Probleme mit dem Sicherheitspersonal sorgen.
Bei elektronischen Geräten mit Lithiumbatterien gilt: Lithium-Metall-Baterien dürfen einen Lithiumgehalt von 2 Gramm nicht überschreiten. Bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Nennenergie nicht über 100 Wattstunden liegen.
Chemische, giftige, entflammbare und explosive Stoffe dürfen nicht ins Handgepäck. Dazu zählen auch Feuerwerkskörper.
Skateboards, Schlittschuhe, Golfschläger und ähnliches gelten als potenzielle Waffen und sind im Handgepäck nicht gerne gesehen.