Bordelle in Corona-Zeiten: Hygienekonzept liegt vor

Schluss mit Bordell-Schließung, her mit dem Geschlechtsverkehr: Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert. Trotzdem bleibt Prostitution weiterhin verboten. Die Branche fordert eine schnelle Wiedereröffnung und hat ein ausführliches Hygienekonzept entwickelt.
"Schon seit längerem fordern wir die zuständigen PolitikerInnen auf, [...] Sexarbeit an sich wieder zu erlauben", heißt es auf der Internetseite des Bundesverbands Sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD).
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten auch Bordelle und Laufhäuser schließen. Bislang wurden sie noch nicht wiedereröffnet. Ende Mai veröffentlichten daher Bordellchefs ein Hygienekonzept, welches der "Bild" vorliegt.
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Körperkontakt ausschließlich beim Sex
John Heer und vier weitere Bordellchefs aus Stuttgart und der Region haben ein Hygienekonzept entwickelt, um die Wiedereröffnung der Bordelle und Co. voranzutreiben. "In Tattoo- und Massagestudios kommt es auch zu intensiven Hautkontakten. Wir wollen auch wieder öffnen", macht Heer seinem Ärger Luft.
Das Konzept sieht vor, den Körperkontakt auf ein Minimum zu verringern. Nur beim Geschlechtsverkehr soll dieser erlaubt sein. Vor allem der Mund- und Nasenschutz spielt in dem Konzept eine wesentliche Rolle. Dieser darf nämlich nur in Ausnahmefällen abgesetzt werden.
Auf Gruppensex müssen Kunden verzichten. Außerdem soll für ausreichend Frischluft in den Zimmern gesorgt werden.
BSD stellt Stufenplan auf
Auch der BSD fordert einen Restart der Sexarbeit. Insgesamt drei Stufen sollen die Öffnung der Bordelle und Co. schrittweise ermöglichen. Die erste Stufe sieht vor, "kleine Betriebe mit bis zu zehn Arbeitszimmern" zu eröffnen, wie es auf der offiziellen Internetseite heißt.
Auch die Prostitution in den eigenen Räumen, sprich Privat- oder Terminwohnungen, sowie Haus- und Hotelbesuche soll wieder erlaubt werden.
Im zweiten Schritt soll der Ausschank in Kinos, Clubs und Tabledance-Bars ermöglicht werden. "Aber nur 50% der früheren und möglichen Kapazität darf ausgelastet werden, wobei ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist", heißt es im Plan.
Zu guter Letzt sollen alle Prostitutionsstätten wieder öffnen dürfen und "sexuelle Dienstleistungen und die weiteren Angebote anbieten", heißt es in der letzten Stufe.
Das vorliegende Konzept orientiert sich an den Regelungen, die für andere Gewerbe erstellt wurden. Neben der Mund- und Nasenbedeckung und der Abstandsregelung sollen vor allem die Maßnahmen der Desinfektion und Reinigung, die Lüftung und die Dokumentationspflicht beachtet und eingehalten werden.
"Wenn die Sexarbeit.branche sich und ihre Gäste gut selbst schützen kann, die Corona-Pandemie weitestgehend gestoppt werden konnte, lassen sich Prostitutions-Verbote und die Schließung der Bordelle mit dem Infektionsschutzgedanken nicht mehr rechtfertigen", heißt es auf der Internetseite des BSD.
Letztendlich liegt es an der Politik, wann die Bordelle und Co. wieder öffnen dürfen. Im derzeitigen Lockerungsplan sind keine Bordell-Öffnungen vorgesehen.