Urlaub an Pfingsten: Das ist in Ihrem Bundesland erlaubt

Ab Pfingsten gibt es in den verschiedenen Bundesländern einige Lockerungen für den Tourismus.
Pfingsten steht vor der Tür und die Deutschen wollen mal wieder raus: Zum Glück sinkt der deutschlandweite Sieben-Tage-Inzidenzwert immer weiter und ist stabil unter hundert. Urlaub an Pfingsten ist also möglich. Wir verraten Ihnen, was zu Pfingsten in welchem Bundesland erlaubt ist.
Nachdem den Urlaubswilligen zu Ostern und Himmelfahrt noch die Corona-Maßnahmen einen Strich durch die Rechnung gemacht haben, gibt es zu Pfingsten einige Lockerungen. Ein Ausflug an den Strand, in die Berge oder einfach nur mal wieder gemütlich ein Eis essen ist vielerorts möglich.
Dabei gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. So sind in einigen schon wieder Übernachtungen oder Veranstaltungen erlaubt, während in anderen nur die Außengastronomie wieder öffnet.
Wir zeigen Ihnen, welche Corona-Maßnahmen über das lange Pfingstwochenende in welchem Bundesland gelockert werden.
Das sind die Lockerungen in den Bundesländern zu Pfingsten:
Übergeordnet gilt für alle Lockerungen weiterhin die Bundes-Notbremse. Diese tritt in Kraft, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage infolge über 100 liegt. Dann werden alle Lockerungen zurückgenommen, eine nächtliche Ausgangssperre wird verhängt und ein Haushalt darf sich maximal mit einer weiteren Person treffen. Für den Tourismus bedeutet dies, dass die Gastronomie und Hotels wieder schließen müssen.
Liegt der Inzidenzwert dauerhaft unter 100, bestimmen die Länder über die Corona-Maßnahmen und Lockerungen.
Bitte informieren Sie sich vor Antritt Ihres Urlaubs nochmal genau über die Corona-Bestimmungen und -Gesetze des jeweiligen Bundeslandes. Alle genannten Lockerungen gelten nur ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100.