Rente, Biomüll-Vorschriften, Skype-Aus: Das ändert sich im Mai

Der Mai bringt nicht nur eine neue Bundesregierung, auch bei den Biomüll-Vorschriften, bei der Namenswahl von Ehelauten, bei der Rente und beim Pass- und Personalausweisbild gibt es neue Regelungen. Zudem wird der Instant-Messaging-Dienst Skype im Mai eingestellt.
Weniger Störstoffe in der Biotonne erlaubt
Seit dem 1. Mai ist eine Verordnung in Kraft, wonach der Störstoffanteil in der Biotonne jetzt nur noch maximal drei Prozent betragen darf. Als Störstoffe werden Abfälle bezeichnet, die nichts in der Biotonne zu suchen haben. Dazu gehören etwa Metalle, Plastik, Glas oder Kunststoff- oder Verbundverpackungen. Auch Windeln oder Staubsaugerbeutel sind ein Fall für die Restmüll- und nicht für die Biotonne.
Durch die Novellierung der Bioabfallverordnung soll langfristig eine Störstoffquote von einem Prozent erreicht werden. Sind nach Auffassung der Müllabfuhr zu viele Störstoffe in der Biotonne enthalten, kann sie diese einfach ungeleert stehen lassen. Zudem haben Kommunen jetzt auch die Möglichkeit, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro zu verhängen. Bisher war eine Störstoffquote von fünf Prozent erlaubt.
Neue Regeln bei der Namenswahl von Eheleuten
Verheiratete dürfen ab dem 1. Mai beide einen Doppelnamen mit Bindestrich führen. Bisher war das nur einem der beiden Eheleute erlaubt. Darüber hinaus dürfen auch die Kinder einen Doppelnamen mit Bindestrich haben. Selbst dann, wenn die Eltern keinen solchen Doppelnamen nutzen.
Skype ist Geschichte
Nach 22 Jahren stellt Skype seinen Dienst ein. Ab 5. Mai ist der Instant-Messaging-Dienst von Microsoft nicht mehr verfügbar. Das betrifft sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Nutzerinnen und Nutzer. Skype for Business soll jedoch noch bis zum 14. Oktober 2025 erweiterten Support durch Microsoft erhalten. Als Alternative bietet Microsoft Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, sich für Microsoft Teams Free mit den Skype-Anmeldeinformationen anzumelden. Sowohl Kontakte als auch Chats werden dann automatisch übertragen.
Pass- und Personalausweisbilder nur noch digital
Wer einen Personalausweis oder einen Pass beantragt oder diese verlängern möchte, benötigt dafür ab sofort ein digitales Bild. Übergangsweise werden nur noch bis zum 31. Juli in Ausnahmefällen Fotos auf Papier von den Bürgerämtern akzeptiert. Darüber hinaus brauchen Bürgerinnen und Bürger ihre Ausweisdokumente ab dem 1. Mai nicht mehr beim Bürgeramt abholen, sondern können sich diese per Post nach Hause schicken lassen.
Einige Rentnerinnen und Rentner erhalten Rückzahlung
Rentnerinnen und Rentner, die Kinder unter 25 Jahre haben, können im Mai Geld zurückbekommen. Möglich wird das durch zu viel bezahlte Pflegeversicherungsbeiträge. Denn die Rentenversicherung wird seit Mitte 2023 gestaffelt nach der Kinderanzahl berechnet. Diese Daten lagen der Rentenversicherung aber bislang nicht vollumfänglich vor. Die Rückerstattung kann je nach Kinderanzahl im dreistelligen Bereich liegen.